Gemäß Landesvertrag wird in Niedersachsen seit dem 01.01.2006 die Maßnahmenpauschale für den Leistungstyp 2.2.3.1 (Wohnen) zwischen Leistungsträger und Leistungsanbieter auf der Basis von 5 Leistungsberechtigtengruppen mit Hilfe des HMB-W-Verfahrens Version 5/2001 von Frau Dr. Heidrun Metzler kalkuliert. Eine auf den individuellen Unterstützungsbedarf des Menschen mit Beeinträchtigung ausgerichtete Erhebung ist für den Leistungserbringer eine grundlegende Voraussetzung für die personenzentrierte Planung und Ausgestaltung seiner Angebote mit der dafür erforderlichen personellen Ausstattung.
Pädagogische Mitarbeiter*innen
Nummer: 24AS659
Akademie für Rehaberufe, Nordring 8 G, 30163 Hannover
Reinhard Gähler, Pädagoge M.A., Sachverständiger in Streitfragen zum HMB-W Verfahren, anerkannter HMB-W-Multiplikator, Mitglied der AG HMB-W
Seminarunterlagen, zwei Kaffeepausen (Tee, Kaffee), Mittagsimbiss, Tagungsgetränke (Tee, Kaffee, Wasser), Teilnahmebescheinigung
190 Euro
29.05.2024
29.05.2024
Zielgruppe:
Mitarbeiter*innen in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe sowie
Mitarbeiter*innen von Städten und Landkreisen, die bereits grundsätzliche Erfahrungen mit dem HMB-W Verfahren gesammelt haben.
Inhalte:
Gemäß Landesvertrag wird in Niedersachsen seit dem 01.01.2006 die Maßnahmenpauschale für den Leistungstyp 2.2.3.1 (Wohnen) zwischen Leistungsträger und Leistungsanbieter auf der Basis von 5 Leistungsberechtigtengruppen mit Hilfe des HMB-W-Verfahrens Version 5/2001 von Frau Dr. Heidrun Metzler kalkuliert.
Eine auf den individuellen Unterstützungsbedarf des Menschen mit Beeinträchtigung ausgerichtete Erhebung ist für den Leistungserbringer eine grundlegende Voraussetzung für die personenzentrierte Planung und Ausgestaltung seiner Angebote mit der dafür erforderlichen personellen Ausstattung.
Berücksichtigt werden dafür im Seminar u.a. die Niedersächsischen Anwendungshinweise zum HMB-W-Verfahren in der ergänzten Version vom 23.02.2016, die Erfahrungen des Referenten als sachverständiger Schlichter und die Unterscheidungen des Anfang 2018 in Niedersachsen neu eingeführte Verfahren B.E.Ni (Bedarfs Ermittlung Niedersachsen) zum HMB-W-Verfahren.