Aufnahmevoraussetzungen an der Fachschule Heilerziehungspflege

Gemäß der Anlage 8 zu § 33 der "Verordnung über berufsbildende Schulen" (BbSVO) kann in die Fachschule Heilerziehungspflege mit Vollzeitunterricht nur aufgenommen werden, wer Folgendes nachweist:

  • Sek 1, Realschulabschluss und einjährige BFS Hauswirtschaft und Pflege, Schwerpunkt Persönliche Assistenz oder

  • Sek 1, Realschulabschluss und mind. 2-jähr. abgeschlossene Berufs­ausbildung oder ein gleichwertiger Berufsschulabschluss oder

  • Fachhochschulreife Soziales + Gesundheit oder

  • Allg. Hochschulreife oder Fachhochschulreife andere Fachrichtung und mind. 400 Std. einschlägiges Praktikum und

  • Gesundheitsattest und polizeiliches Führungszeugnis

Wenn Sie die Ausnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, ist in begründeten Einzelfällen eine Sonderzulassung möglich.

Die gesundheitliche Eignung liegt nur vor, wenn gewährleistet ist, dass für die Bewerberin oder den Bewerber keine Gefahr einer berufstypischen Infektion besteht und auch von ihr oder ihm keine Gefährdung ausgeht.

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