Die Anmeldung erfolgt schriftlich mittels des Anmeldeformulars oder über das Onlineformular der Homepage. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.
Wir bestätigen den Eingang Ihrer Anmeldung. Mit der Bestätigung kommt der Schulungsvertrag zustande.
Ist eine Veranstaltung ausgebucht oder findet aus anderen Gründen nicht statt, informieren wir Sie schnellstmöglich. Bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren werden zurückerstattet, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. In Ausnahmefällen kann aus wichtigem Grund ein Dozentenwechsel erfolgen.
Ein Rücktrittsrecht bei Tagesveranstaltungen besteht bei schriftlicher Benachrichtigung an die Akademie für Rehaberufe durch den Teilnehmer*in bis spätestens drei Wochen vor Beginn der Maßnahme (vor Zusage durch die Akademie).
Ein Rücktritt nach Erhalt der Teilnahmezusage bis zu einem Werktag vor Beginn der Maßnahme wird bei Tagesseminaren mit einer Bearbeitungsgebühr von 40 Euro je Seminartag berechnet.
Bei mehrtägigen Fortbildungen gelten die Stornobedingungen gemäß Ausschreibung.
Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Abmeldung oder vorzeitigem Abbruch der Maßnahme werden die gesamten Kursgebühren fällig. Dies gilt auch, wenn am Tag des Maßnahmenbeginns eine Abmeldung erfolgt.
Bei mehrteiligen Fortbildungsreihen gelten besondere Bedingungen und Kündigungsfristen, die der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen sind.
Die Bearbeitung der Anmeldedaten erfolgt gemäß DSGVO Bundesdatenschutzgesetz.
Die Teilnehmer*in erklärt sich damit einverstanden, dass ihr/sein Name sowie der Firmenname in einer Teilnahmeliste aufgeführt werden. Die Teilnahmeliste ist Bestandteil der Veranstaltungs-unterlagen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Die im Rahmen der Veranstaltung ausgehändigten Unterlagen gehen in das Eigentum der Teilnehmer*in über. Das Copyright dieser Unterlagen verbleibt bei der Akademie bzw. den Dozenten.
Die Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. – Akademie für Rehaberufe haftet nicht bei Unfällen, Beschädigungen, Verlust, Diebstahl oder bei Absagen der Veranstaltungen, aus Gründen, die von ihr nicht zu vertreten bzw. zu verantworten sind.
Die Teilnehmer*in ist für ihren / seinen Versicherungsschutz (Unfall/Haftpflicht/Diebstahl) selbst verantwortlich. Gerichtsstand ist für die Vertragspartner Hannover.