Aufnahmevoraussetzungen an der Fachschule Heilerziehungspflege

Gemäß § 3 der "Verordnung über berufsbildende Schulen" (BbSVO) kann in die Fachschule Heilerziehungspflege mit Vollzeitunterricht nur aufgenommen werden, wer Folgendes nachweist:

  • Sek 1, Realschulabschluss und einjährige BFS Hauswirtschaft und Pflege, Schwerpunkt Persönliche Assistenz oder

  • Sek 1, Realschulabschluss und mind. 2-jähr. abgeschlossene Berufs­ausbildung oder ein gleichwertiger Berufsschulabschluss oder
     
  • Sek 1, Realschulabschluss und ein einjähriges FSJ, Bufdi oder Vollzeitpraktikum in einem für HEP einschlägigen Bereich oder
  • Fachhochschulreife Soziales + Gesundheit oder
  • den erfolgreichen Besuch

      (1) der Klasse 11 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales  oder

      (2) der Klasse 1 der BFS Ergotherapie oder Pflege oder einer vergleichbaren BFS  oder

      (3) der Grundstufe einer einschlägigen dualen Berufsausbildung  oder

      (4) der Einführungsphase des Beruflichen Gymnasiums Gesundheit und Soziales   oder

      (5) der BFS  - Pflegeassistenz - mit einem Notendurchschnitt von mind. 3,0   oder

  • Allg. Hochschulreife oder Fachhochschulreife andere Fachrichtung und mind. 400 Std. einschlägiges Praktikum und

  • Gesundheitsattest und polizeiliches Führungszeugnis


Wenn Sie die Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, ist in begründeten Einzelfällen eine Sonderzulassung möglich.

Die gesundheitliche Eignung liegt nur vor, wenn gewährleistet ist, dass für die Bewerberin oder den Bewerber keine Gefahr einer berufstypischen Infektion besteht und auch von ihr oder ihm keine Gefährdung ausgeht.

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