Gemäß § 3 der "Verordnung über berufsbildende Schulen" (BbSVO) kann in die Fachschule Heilerziehungspflege mit Vollzeitunterricht nur aufgenommen werden, wer Folgendes nachweist:
(1) der Klasse 11 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales oder
(2) der Klasse 1 der BFS Ergotherapie oder Pflege oder einer vergleichbaren BFS oder
(3) der Grundstufe einer einschlägigen dualen Berufsausbildung oder
(4) der Einführungsphase des Beruflichen Gymnasiums Gesundheit und Soziales oder
(5) der BFS - Pflegeassistenz - mit einem Notendurchschnitt von mind. 3,0 oder
Wenn Sie die Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, ist in begründeten Einzelfällen eine Sonderzulassung möglich.
Die gesundheitliche Eignung liegt nur vor, wenn gewährleistet ist, dass für die Bewerberin oder den Bewerber keine Gefahr einer berufstypischen Infektion besteht und auch von ihr oder ihm keine Gefährdung ausgeht.