NEU: AUFBAUMODUL gFAB für Heilerziehungspfleger*innen und Absolvent*innen SPZ (ab 2015)

Langzeitfortbildung

Vorbereitungsqualifizierung zur geprüften Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung (gFAB)

Zielgruppe

Pädagogische Mitarbeiter*innen

Nummer: 24AL515

Ort

Akademie für Rehaberufe, Nordring 8 G, 30163 Hannover

Datum

Mi, 05.06.2024, 08:30 Uhr - Fr, 28.02.2025, 16:00 Uhr

Leitung

Andrea Huber, Michael Borbonus

Gebühren

2800 Euro zzgl. externe Prüfungsgebühren von z.Z. 360 Euro
Anfallende Kopierkosten gehen zu Lasten der Teilnehmer*innen

Anmeldeschluss

17.05.2024

Rücktritt bis spätestens

17.05.2024

Inhalt

Zielgruppe: 

Heilerziehungspfleger*innen, die in Werkstätten für Menschen mit geistigen, seelischen und körperlichen Beeinträchtigungen tätig sind. Päd. Mitarbeiter*innen, die nach 2015 die SPZ absolviert haben.
Mitarbeiter*innen, die in der Beruflichen Bildung tätig sind (Berufsbegleiter*innen).

Termine: 

Mi, 05.06.2024 bis Fr, 07.06.2024
Mi, 03.07.2024 bis Fr, 05.07.2024
Mo, 05.08.2024 bis Mi, 07.08.2024
Mi, 21.08.2024 bis Fr, 23.08.2024
Mi, 04.09.2024 bis Fr, 06.09.2024
Mo, 07.10.2024 bis Mi, 09.10.2024
Di, 26.11.2024 bis Fr, 29.11.2024
Mi, 18.12.2024
Do, 23.01.2025 bis Fr, 24.01.2025
Mo, 27.01.2025 bis Di, 28.01.2025
Do, 27.02.2025 bis Fr, 28.02.2025

jeweils 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Aufnahmevoraussetzung:

In die Vorbereitungsqualifizierung kann aufgenommen werden, wer Folgendes nachweist:
• eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach der     Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf und eine sich daran direkt anschließende   mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis,
• eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in
 a) einem auf der Grundlage eines Berufszulassungsgesetzes geregelten Heilberuf oder
 b) einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine sich  direkt daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis,
• ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine sich direkt daran   anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder
• eine mindestens sechsjährige Berufspraxis im Ausbildungsberuf

Sechs Monate der nachzuweisenden Berufspraxis müssen in Aufgabenbereichen geleistet worden sein, die wesentliche Bezüge zu Aufgaben einer geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung haben.

Zielsetzung:

Nach erfolgreichem Durchlaufen der Vorbereitungsqualifizierung können Sie die externe Prüfung zur „geprüften Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung“ (gFAB) ablegen.

Prüfungsverfahren:

Im Abschlussverfahren soll der/ die Lehrgangsteilnehmer*in nachweisen, dass er/sie aufbauend auf seiner/ihrer bisherigen beruflichen Ausbildung und praktischen Berufs- und Lebenserfahrung eine pädagogische Qualifikation für die Arbeit mit Menschen rund um deren Teilhabe am Arbeitsleben erworben hat.

Externer Prüfungsausschuss:

Die Abschlussprüfung findet durch eine externe prüfende Stelle statt und ist gegliedert in eine schriftliche Prüfungsaufgabe sowie eine Projektarbeit (Einzelarbeit) mit Präsentation und Fachgespräch.

• Schriftliche Prüfungsaufgabe (240 Minuten):
 Die schriftliche Prüfungsaufgabe besteht aus einer Klausurarbeit die sich über 240 Minuten erstreckt.   Das Thema, besteht aus praxisbezogenen Aufgabenstellungen, die sich auf alle vier Handlungsbereiche   der gFAB Fortbildung beziehen.

• Projektarbeit, beinhaltet die schriftliche Abschlussarbeit mit Präsentation (ca. 20 Minuten) und   Fachgespräch (25 Minuten):
 Das Thema der Projektarbeit der gFAB muss eine Verbindung von zwei der o.g. Handlungsbereiche   darstellen. Die Bearbeitungszeit: beträgt 30 Kalendertage. Die Auswahl der Themenstellung wird in   Absprache mit den entsendenden Einrichtungen, Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie Lehrkräften   getroffen.

Die Präsentation findet als Teil der Abschlussprüfung statt (Projektpräsentation mit Fachgespräch).

Prüfungsergebnis:

Der Prüfungsausschuss stellt gemeinsam die Ergebnisse der einzelnen Teilleistungen fest. Die Prüfung ist bestanden, wenn drei Prüfungsteile (schriftliche Prüfungsaufgabe, Projektpräsentation mit schriftlicher Abschlussarbeit (Projektarbeit) und Fachgespräch) mit mindestens ausreichend bewertet wurden.

Wiederholung von Prüfungsleistungen:

Wurde die schriftliche Prüfungsaufgabe, die schriftliche Abschlussarbeit oder die Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch nicht bestanden, so kann dieser Prüfungsbestandteil innerhalb einer Frist von zwei Jahren, beginnend mit dem Tag der nicht bestandenen Prüfung, zweimal wiederholt werden (siehe §15 Absatz 1 der Vo. über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss – GFABPrV vom 13.12.2016).

Abschlusszeugnis:

Über die Prüfung erhält die/der Teilnehmer*in vom Landesamt für Soziales, Jugend und Familie jeweils zwei Zeugnisse. In dem einen Zeugnis wird der Erwerb des Fortbildungsabschlusses bescheinigt. In dem anderen Zeugnis sind die Handlungsbereiche angegeben und die Ergebnisse der Prüfungen (schriftlichen Prüfungsaufgabe, schriftliche Abschlussarbeit und Projektpräsentation mit Fachgespräch) mit einer Gesamtnote. Des Weiteren ist der Erwerb der Ausbildereignung angegeben.

Fehlzeiten:

Der Bildungsträger behält sich vor, bei unverhältnismäßig hohen Fehlzeiten gesonderte Leistungsnachweise durchzuführen. Dies gilt in der Regel ab 14 Fehltagen.

Anmeldung:

Die Anmeldung ist mit dem beigefügten, Anmeldeformularen und Nachweisen an die Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. Akademie für Rehaberufe, Nordring 8G,
30163 Hannover bzw. per Mail: akademie@lebenshilfe-nds.de zu richten.

Folgende Unterlagen sind beizufügen:
• Anmeldeformular
• Anerkennung des Arbeitgebers
• Lebenslauf, lückenlos, aktuell mit Datum und Unterschrift
• Zeugnisse der Berufsausbildung und Berufstätigkeit in Kopie
• Nachweis über mind. 6 Mon. Tätigkeit mit Bezügen zur gFAB

Die Voraussetzung zur Zulassung zur Abschlussprüfung, lt. Prüfungsordnung, II Abschnitt §8, ist eigenverantwortlich zu prüfen.

Telefonische Reservierungen können nicht vorgenommen werden.

Änderung des Seminartermins:
Terminliche und inhaltliche Änderungen können manchmal notwendig sein. Falls das Seminar aufgrund zu geringer Anmeldungen nicht stattfinden kann oder der Termin aufgrund einer Erkrankung des Referenten nicht durchgeführt wird, werden Sie schnellstmöglich hierüber informiert.

Kosten:
Die Gebühren betragen pauschal 2800 €. Zusätzlich fallen externe Prüfungsgebühren von ca. z.Z. 360 € an. Alle Gebühren sind ohne Verpflegungs-, Reise- und Übernachtungskosten. Die Gebühren werden auch bei Versäumnis des Unterrichts (beispielsweise bei Krankheit) und Studientage fällig.

Anfallende Kopierkosten gehen zu Lasten des/der Teilnehmenden. Die Rechnungsstellung für die Lehrgangsgebühren erfolgt in fünf Raten. Bei Zahlungsverzug sind Säumnisgebühren zu zahlen. Die Teilnahme am Abschlussverfahren setzt voraus, dass die Lehrgangsgebühren vollständig beglichen sind.
Stornierung

Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung ist möglich bis zum 17.05.2024
Weniger als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn – 50% der Gesamtgebühren
Weniger als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn – 60% der Gesamtgebühren
Weniger als 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn – 100% der Gesamtgebühren

Versicherung:
Der/Die Teilnehmer*in ist für seinen Versicherungsschutz (Unfall, Haftpflicht, Diebstahl) selbst verantwortlich.

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