Konzeption Heilerziehungspflege

1. Ziele

Gesamtziel der Akademie
Die Konzeption der Fachschulen Heilerziehungspflege basiert auf dem Leitbild der Akademie für Rehaberufe und trägt die von ihr erstellten Aussagen im QM-Handbuch. Die Akademie stellt mit der qualifizierten Ausbildung von Heilerziehungspflegern sicher, dass die Einrichtungen der Behindertenhilfe auf umfassend qualifiziertes Personal zurückgreifen können und so die Qualität ihrer Arbeit sichern können.

Dabei finden die aktuellen inhaltlichen Entwicklungen der Behindertenpädagogik ebenso ihren Eingang wie das Ziel, die zukünftigen Heilerziehungspfleger/innen so zu schulen, dass sie ihre Arbeit im Gesellschaftlichen Kontext kritisch würdigen und hinterfragen, sich nicht zuletzt als „Anwalt“ für die Interessen und Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen einsetzten. Heilerziehungspflegerinnen* sind sozialpädagogisch, heilpädagogisch und pflegerisch ausgebildete Fachkräfte, die in stationären und teilstationären Einrichtungen, in ambulanten Diensten und als selbstständige Unternehmerinnen bei Menschen mit Behinderungen tätig sind.
„Das zeitgemäße Aufgabenverständnis der Heilerziehungspflege umfasst die Erziehung, Begleitung, Assistenz, Beratung, Unterstützung, Bildung und Pflege von Menschen mit Behinderungen aller Altersstufen in ihrem Lebensumfeld. Eine ganzheitliche und zugleich individualisierende Sichtweise prägt das professionelle Handeln der Heilerziehungspflegerin. „BAG HEP, 02.2008)

Ziel der Ausbildungsgänge
Das Ziel der Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin / zum Heilerziehungspfleger ist der Abschluss zum/zur staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger/in.

Der/Die Heilerziehungspfleger/in ist die sozialpädagogische Fachkraft mit pflegerischen Kompetenzen in der Behindertenhilfe. Sie/Er orientiert sich in ihrem/seinem Handeln sowohl an der Biografie als auch an der aktuellen, konkreten lebensweltlichen Situation des Menschen. Im Dialog mit ihrem/seinem jeweiligen Gegenüber reflektiert sie/er dessen Entwicklungsperspektiven und Handlungsmöglichkeiten, um ihm so zu einer für ihn stimmigen Lebensführung bei größtem Wohlergehen und bestmögliche Lebensqualität zu ermöglichen. Unabhängig von dem Entwicklungsstand, auf dem sich der einzelne Mensch befindet, und den körperlichen, mentalen und physischen Einschränkungen ist jeder Mensch grundsätzlich fähig, den eigenen Bildungsprozess in Gang zu setzen und zu steuern. Heilerziehungspfleger bieten dabei die passende pädagogische Unterstützung oder Assistenz/Begleitung an. Beeinträchtigte Menschen sehen sich mit einer Vielzahl von Behinderungen durch ihre sächliche und personale Umwelt konfrontiert. Heilerziehungspfleger verstehen sich nicht zuletzt als „Enthinderer“, die im Rahmen ihrer Arbeit, insbesondere in der Gemeinde im Sinne des Community Care helfen, diese Barrieren abzubauen.

Personenkreis
Die Ausbildung stellt in erster Linie eine Erstausbildung dar, bietet aber gleichzeitig auch Mitarbeitern und unter bestimmten Voraussetzungen auch Einrichtungen der Behindertenhilfe eine berufsbezogene Qualifizierung an.

Bewerber/innen haben zur Aufnahme die in der BbS-VO vorgegebenen formalen Voraussetzungen zu erfüllen.

Daneben sind Erfahrung im Umgang mit behinderten Menschen sowie ein gezeigtes soziales Engagement wichtige Kriterien für die Aufnahme. Die/Der Bewerber/in sollte sich mit dem Leitbild und den Zielen des Berufes vertraut gemacht haben.

Leistungsinhalte

  • Verbindlich für die Ausbildung ist die aktuelle BbS-VO. Mit erfolgreicher Ausbildung erwirbt der/die Schüler/in den staatlichen Abschluss als Heilerziehungspfleger/in.
  • Bei Belegung des Wahlpflichtfachs Mathematik kann die Fachhochschulreife erworben werden.
    Der Unterricht wird nach den geltenden Rahmenrichtlinien des MK durchgeführt.
  • Allgemein bildenden Fächer sind Deutsch, Englisch, Politik, Werte und Normen / Religion.
  • Stundenmäßigen Schwerpunkt bilden die Fächer des Berufsbezogenen Unterrichts, der sich an Lernfeldern orientiert.
  • Im Berufsbezogenen Unterricht werden auch die theoretischen Grundlagen für das Fach Praxis Heilerziehungspflege gelegt.

Die Praktische Ausbildung
Das Fach „Praxis Heilerziehungspflege“ wird in dazu geeigneten Einrichtungen vermittelt. Eine enge Zusammenarbeit der beiden Lernorte Schule und Praktikumsstelle wird gewährleistet.

Da die Schulen der praktischen Ausbildung große Bedeutung beimessen, wird von den Schüler/innen ein wöchentlicher Einsatz von mindestens achtzehn Zeitstunden gefordert. Die praktische Ausbildung ist jeweils für ein Jahr kontinuierlich an drei Tagen der Woche durchzuführen. So ist eine Einbindung in das jeweilige pädagogische Team sowie eine nachhaltige Anleitung durch die Mentorin / den Mentor gewährleistet.

Die Mentorin/der Mentor beurteilt die praktische Arbeit der Schülerin. Diese Beurteilung wird einbezogen in die Benotung des Faches Praxis Heilerziehungspflege. Jeweils zum Schuljahreswechsel sollte die Praktikumsstelle gewechselt werden, um die Ausbildungszeit zu nutzen, verschiedene Arbeits- und Aufgabenfelder kennen zu lernen.

Während der/die Schüler/in anfangs noch ihre/seine Eignung für den Beruf der Heilerziehungspflegerin/des Heilerziehungspflegers kritisch überprüft, übernimmt sie/er mehr und mehr fachliche Aufgaben und Verantwortung. Ausgehend von der jeweiligen Lebenswelt der Menschen mit Behinderung entwickelt sie/er mit ihnen zusammen Lebensperspektiven und begleitet ihre persönliche Entwicklung. Förderangebote sind nicht als Lektionen zu verstehen, sondern haben sich an dem Leitgedanken der Selbstbestimmung und der Assistenz zu orientieren.

Die Schulen verstehen die Ausbildung als einen Prozess der Professionalisierung.

Diese Professionalisierung umfasst auch eine Planungs- und Führungskompetenz im wirtschaftlichen Handeln, im Personalmanagement und im Case-Management. 

2. Vorgehen / Didaktik und Methodik

Im Zentrum der didaktischen Bemühungen der Heilerziehungspflegerin / des Heilerziehungspflegers steht der beeinträchtigte Mensch in seiner sozialen Lebenspraxis und in seinen aktuellen lebensweltlichen Bezügen.

Menschen mit Behinderung soll ein nachhaltiger Zugang zu den in ihrer Lebenswelt befindlichen Bildungsmöglichkeiten eröffnet werden. Mit ihnen gemeinsam sind sinnvolle kulturelle Bildungsinhalte und -vorhaben zu entwickeln; Ausgangspunkt solcher Bildungsprozesse sind praktische und kulturelle Lebenssituationen. Im Bildungsprozess geht es nicht in erster Linie um vorhersehbare und damit zu kontrollierende Handlungs-abläufe isolierter Lernprozesse und lernzielorientierte Einzeldemonstrationen. Erfahrungen, Erleben und eigenständiges Handeln des Menschen mit Behinderung sind didaktisch zu berücksichtigen.

Die Fachschulen Heilerziehungspflege orientieren ihre Schüler auf Begleitung/ pädagogische Unterstützung in und von Bildungsprozessen, die für den beeinträchtigten Menschen Lebensperspektiven, Lebensqualität (Wohlergehen) und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen. Solche Bildungsprozesse sind nur durch wechselseitige, aufmerksame Kommunikation sowie empathisches Verstehen angemessen zu gestalten.

Das Erkennen, die Reflexion und (schriftliche) Darlegung didaktischer Strukturen von Bildungsprozessen ist als Hintergrundwissen wesentlicher Bestandteil bei der Herausbildung einer „heilpädagogischen Haltung“ des Heilerziehungspflegers.

Orientierung an den Ressourcen
Gemäß dem Leitbild der Akademie für Rehabilitationsberufe ist das Lehren und Lernen in der Schule geprägt von gegenseitiger Wertschätzung und Anerkennung.

Obwohl es sich um eine schulische Berufsausbildung handelt, wird die unterrichtliche Gestaltung von den Grundsätzen der Erwachsenenpädagogik getragen.

In der Ausbildung wird dem/der angehenden Heilerziehungs-pfleger/in Verantwortung gegeben und verantwortliches Handeln von ihr/ihm erwartet.

Dieses gilt auch für die praktische Ausbildung. Der/Die Schüler/in ist relativ frei in der Wahl ihrer/seiner Praktikumsstelle. Sie/Er übernimmt auch hier die Verantwortung sowohl für andere Menschen wie auch für ihre eigene Ausbildung.

Bei jährlichem Wechsel des Praktikumsortes sind möglichst verschiedene und vielfältige Berufserfahrungen zu sammeln.

Durch die Kontakte und Vernetzung der Schulen mit verschie-denen bewährten ausbildenden Einrichtungen ist die Möglichkeit gegeben, bei der Wahl beratende Hilfe zu geben und die praktische Ausbildung zu begleiten.

Die Lehrkräfte im Fach Berufsbezogener Unterricht sind zur Mehrheit selbst in den verschiedensten Bereichen der Behindertenhilfe hauptberuflich tätig. Dieses fließt nachhaltig in den theoretischen Unterricht ein.

Schaffen und Gestaltung von Lernsituationen / Umsetzung der Rahmenrichtlinien in Lernsituationen
Wir orientieren uns in unserer unterrichtlichen Arbeit am Lernfeldkonzept. Hier liegt ein besonderer Wert auf die anwendungsbezogene Gestaltung der einzelnen Lernsituationen/ Lernbausteine.

Projekte werden von den verschiedenen Gruppen und Disziplinen arbeitsteilig geplant und durchgeführt. Hierbei ist von einer grundsätzlichen Gleichrangigkeit aller Beteiligten auszugehen. Dieses ermöglicht den Schülern das Erfassen strukturierter Zusammenhänge der Praxis und das individuelle Verknüpfen von theoretischen und praktischen Inhalten. Sie kommen zudem in Situationen, in denen sie Handlungsstrategien entwickeln, erproben und reflektieren.

Wahlpflichtangebote
Das Fach Wahlpflichtangebote ist geprägt durch die Vertiefung berufsbezogener Inhalte. In einzelnen Lernbereichen sind auch Einzelqualifizierungen möglich z. B. Trampolin/ Rettungsschwimmschein Bronze/ Gebärdensprache.

Gestaltung der Kommunikation
Die Offenheit und Wertschätzung eines Jeden und das Tragen von Verantwortung wird von uns durch eine transparente Konferenzkultur der Fachschulen gelebt. Jede Gruppe der Schulen erhalten die Möglichkeiten und Foren, ihr Engagement in die Weiterentwicklung der Ausbildung einzubringen. 

Mit jedem Schüler werden einmal im jedem Ausbildungsjahr Ausbildungsentwicklungsgespräche geführt. Es werden Zielvereinbarungen mit den Schülern für das kommende Ausbildungsjahr getroffen und dokumentiert.

Die Schulleiter der drei Schulstandorte der Akademie treffen sich zu regelmäßigen Arbeitstreffen, um standortübergreifende curriculare Bedingungen zu erörtern und abzustimmen. Ferner begutachten sie die Entwicklungen und Anforderungen des Marktes, um so die gemeinsame Weiterentwicklung der Schulstandorte voranzutreiben.

Es wird angestrebt, Fachkollegen aller 3 Standorte ein Informationsnetzwerk anzubieten. 
Auf der Ebene der einzelnen Schulstandorte bildet die Schulkonferenz die Plattform unserer Diskussionen und Auseinandersetzungen über schulrelevante Themen. Sie bildet die Ebene, auf der sich die Schulleitung, die Lehrer und die Schüler treffen und Fragen der Organisation, der pädagogischen Ausrichtung und Umsetzung und der Schulkultur erörtern. Mitglieder der Schulkonferenz sind die Schulleitung, die Lehrkörper und jeweils 2 Schülervertreter jeder Klasse. Sie findet 2 x jährlich statt.
Bei außerordentlicher Dringlichkeit besitzt jede Gruppe die Möglichkeit eine Schulkonferenz und/oder eine Klassenkonferenz über die Schulleitung zu initiieren .

Als weitere Ebene tagen regelmäßig Facharbeitsgruppen, die reine fachbezogene Lerninhalte, Verfahrenweisen und Lehr-materialien abgleichen, entwickeln und über sie verbindlich abstimmen. Mitglieder sind die jeweiligen Lehrer, die Schulleitung und 2 Schülervertreter.

Prüfungsausschusssitzungen und Versetzungskonferenzen werden nach Vorgabe durch die BbS-VO einberufen.

Evaluation
Die Evaluation unserer Arbeit sehen wir als Instrument der Weiterentwicklung unseres Ausbildungsstandards.

Die Befragungsgruppen umfassen die Schüler, die Lehrkräfte und die Mentoren unserer kooperativen Einrichtungen.

Die Schüler werden zur Mitte und am Ende der Ausbildung zur Qualität der Ausbildung befragt.

Die Hälfte der Mentoren unserer kooperativen Einrichtungen werden in einem 2jährigen Rhythmus zur Qualität der Zusammenarbeit befragt.

Die Lehrkräfte erhalten zur Eigenevaluation Fragebögen, die sie im Rahmen ihrer Unterrichtstätigkeit einsetzen.

Unterrichtsbesuche der Schulleitung dienen der kollegialen Beratung der Lehrkräfte.

Dokumentation
Die Inhalte des Unterrichtes werden in geeigneter Art und Weise im Klassenbuch stichwortartig dokumentiert, damit vermittelten Lerninhalte nachvollzogen werden können.

Benotete Arbeitsergebnisse in Form von Klausuren und Ausarbeitungen wie Förderplanungen werden aufbewahrt und sichern die Nachvollziehbarkeit der erfolgten Benotung und des Leistungsstandes einer Schülerin / eines Schülers.

Im Rahmen der Schulverwaltung wird zusätzlich genau erfasst und ausgewertet, welche Lernbereiche und Fächer in welchem Umfang unterrichtet worden sind.

Auf Grundlage dieser Daten erfolgt die Stundenplanung für die weitere Schulzeit. So wird sichergestellt, dass keine Lücken in der Unterrichtsversorgung entstehen.

Protokolle von Konferenzen werden mittels eines Protokollformulars erstellt und archiviert.
In der individuellen Schülerakte werden alle relevanten Unter-lagen für den betreffenden Schüler gesammelt.

3. Personal

Qualifikation des Fachpersonals
Die Qualifikation des Fachpersonals wird gemäß den Vorgaben der BbS-VO sichergestellt.

Qualifikation der Dozenten
Die Qualifikation der Dozenten zeichnet sich durch eine nachgewiesene Fachkompetenz im jeweiligen Lernfeld aus. Fachpraxislehrkräfte der Akademie für die Fachschulen Heilerziehungspflege zeichnen sich durch einen besonderen Erfahrungshintergrund in den Arbeitsfeldern von Heilerziehungspflegern aus. Hinzu kommen die notwendigen Kompetenzen zur Vermittlung des Unterrichtsinhaltes durch geeignete Unterrichtsmethoden und eine hohe Authentizität des Lehrpersonals. Die Schulleitung hospitiert in regelmäßigen Abständen im Unterricht und gibt den Lehrkräften eine Rückmeldung im Hinblick auf Unterrichtsmethoden und den fachlichen Stand.

Haltung der Mitarbeiter
Die Mitarbeiter der Akademie verpflichten sich gemäß dem Leitbild der Akademie eine wertschätzende Grundhaltung zu pflegen und die Ziele der Akademie zu verfolgen.

Personalentwicklung
Die Personalentwicklung ist Hauptaufgabe des Geschäftsführers für die angestellten Mitarbeiter. 

4. Organisation und QM

Die Arbeit in der Fachschule Heilerziehungspflege ist in das QM-System der Akademie für Rehaberufe eingebunden und integraler Bestandteil der täglichen Arbeit.

Dort formulierte Qualitätsstandards und Qualitätsziele sind verbindlich für die Arbeit und bieten Orientierung. Eine regel-mäßige Planung und anschließende Überprüfung der Ziele für die einzelne Schule sichert die kontinuierliche Weiterentwicklung der Arbeit.

Die Fachschulen Heilerziehungspflege unterliegen den Anforderungen und Rahmenbedingungen des QM-Systems der Akademie und orientieren sich an den dort formulierten Qualitätsstandards.

Schutz der Daten
Die Daten der Schüler werden gemäß den Vorgaben des Kultusministeriums aufbewahrt und vor Einsichtnahme durch Dritte geschützt. Lehrkräfte haben dafür Sorge zu tragen, dass relevante personenbezogene Daten nicht in die Hände Dritter gelangen können.

5. Kooperation und Öffentlichkeitsarbeit

Zusammenarbeit mit Diensten und Einrichtungen
Es ist ein besonderes Anliegen der Akademie, den mit der Akademie im Rahmen der Ausbildung kooperierenden Unternehmen ein verlässlicher Ansprech- und Kooperationspartner zu sein. Durch regelmäßige von der Akademie veranstalteten Mentorentreffen wird ein regelmäßiger Austausch und die inhaltliche Weiterentwicklung sichergestellt.

Verbände
Die Fachschulen Heilerziehungspflege sind Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft Heilerziehungspflege und bringen sich so in die inhaltliche Weiterentwicklung des Berufsbildes sowie der Ausbildung ein.

Marketing
Die Fachschulen Heilerziehungspflege werden beworben im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit im Internet über die eigene Homepage, schriftliche Informationen in Form von Flyern und bei Bedarf über die Präsentation bei Berufsmessen, Fachausstellungen oder anderen relevanten Terminen.

Wissenschaftliche Zusammenarbeit
Die Akademie insgesamt pflegt einen engen Kontakt zu Fachhochschulen und Universitäten in Niedersachsen. Diese Kontakte werden für Fragen der inhaltlichen Weiterentwicklung genutzt.

Wirtschaftliche Aspekte
Die Fachschulen sind Teil der Akademie und sind wirtschaftlich zu betreiben. Zur Deckung der Kosten ist zurzeit das Erheben eines Schulgeldes notwendig.

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