Erzieher*innen und Sozialpädagoginnen und –pädagogen, arbeiten zunehmend in inklusiven oder integrativen Kindertagesstätten. Die gemeinsame Erziehung und Förderung setzt Kenntnisse heilpädagogischer Grundlagen voraus und muss den Aspekten eines veränderten Bildes von Behinderung und Beeinträchtigung insgesamt Rechnung tragen.
Nummer: 26AL114
Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg e.V. Delmenhorst
Prof. Dr. Ulla Licandro, Professorin für Fachgruppe Heterogenität und Diversität unter besonderer Berücksichtigung inklusiver Bildungsprozesse
3.200 Euro
zuzüglich z.Z. 240,00 € Zertifikatsgebühr (VHS)
30.01.2026
30.01.2026
Das Curriculum ist angelehnt an den Rahmenplan der berufsbegleitenden Weiterbildung „Integrative Erziehung und Bildung in Tageseinrichtungen für Kinder im Kontext inklusiver Bildungsprozesse“ des Kultusministeriums Niedersachsen von 2023. Es bildet die Voraussetzung für den Einsatz anstelle der heilpädagogischen Fachkraft nach § 9 Abs. 2 Nr. 6 und 7 entsprechend der §§ 17 und 18 Abs. 2 DVO-NKiTaG ab.
Die Grundlagen für eine Förderung gem. der Richtlinie Qualität in Kitas 2 sind erfüllt.
Zielgruppe
Staatlich anerkannte Erzieherinnen und staatlich anerkannte Erzieher, staatlich anerkannte Kindheitspädagoginnen und staatlich anerkannte Kindheitspädagogen, staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen und staatlich anerkannte Sozialpädagogen sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen ohne staatliche Anerkennung, die seit 31.07.2021 als pädagogische Kraft in einer Kindertagesstätte beschäftigt waren. (Zugangsvoraussetzungen zur Weiterbildung nach dem Curriculum „Integrative Bildung und Erziehung in Tageseinrichtungen für Kinder im Kontext inklusiver Bildungsprozesse“: Niedersächsisches Kultusministerium 8/2023)
Uhrzeit: Freitag und Samstag: jeweils 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Ort: Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg e.V.
Schanzenstraße 30, 27753 Delmenhorst und digital
Bildungsinhalt / Bildungsstruktur
Zielsetzung
Erzieher*innen und Sozialpädagoginnen und –pädagogen, arbeiten zunehmend in inklusiven oder integrativen Kindertagesstätten. Die gemeinsame Erziehung und Förderung setzt Kenntnisse heilpädagogischer Grundlagen voraus und muss den Aspekten eines veränderten Bildes von Behinderung und Beeinträchtigung insgesamt Rechnung tragen.
Inhalte
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlernen notwendiges Fachwissen sowie Handlungskompetenzen zu dem jeweiligen Themenschwerpunkten:
Referent*innen
Erwin Drefs, überörtlicher Prüfungsausschuss
Andreas Erdmann, Universität Oldenburg
Prof. Dr. Ulla Licandro, Universität Oldenburg
Nils Lion, Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg gGmbH
Madeleine Morhardt, Universität Oldenburg
Janina Dott, Universität Oldenburg
Franziska Ellen Pelikan, Universität Oldenburg
Dr. Annika Schell, Universität Oldenburg
Katrin Seefeld, externe Referentin
u.a.
Abschluss / Zeugnis
Die heilpädagogische Zusatzqualifikation schließt mit einer Prüfung ab. Jede/-r Teilnehmer*in erhält nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang ein Zertifikat des Landesverbandes der Volkshochschulen Niedersachsen e.V. .
Abschlussprüfung
Die Zulassungsbedingung für die Prüfung ist die regelmäßige Teilnahme an der heilpädagogischen Zusatzqualifikation. Eine Fehlzeitenquote von 10% ist möglich, diese darf aber nicht überschritten werden.
Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen Hausarbeit und einer mündlichen Prüfung.
Es können auch Personen mit anderen Qualifikationen an der Weiterbildung teilnehmen, die Prüfung ablegen und ein Zertifikat erhalten. Sie erfüllen damit jedoch nicht die rechtlichen Voraussetzungen, um die heilpädagogische Förderung in einer integrativen Gruppe gemäß § 17 Abs. 2 DVO-NKiTaG sicherzustellen (Niedersächsisches Kultusministerium 8/2023)
Notenskala bestanden / nicht bestanden
Organisatorisches
Format: überwiegend Präsenz-Seminare, ggf. einzelne digitale Seminartage
Ort der Präsenzseminare: Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg e.V.
Schanzenstraße 30, 27753 Delmenhorst
Termine:
Nr. Termin Nr. Termin Nr. Termin Nr. Termin
1. 20.02.2026 8. 09.05.2026 15. Do. 12.11.2026 22a. 12.03.2027 freiwilliges Angebot
2. 21.02.2026 9. 05.06.2026 16. 13.11.2026 23. 13.03.2027
3. 06.03.2026 10. 06.06.2026 17. 14.11.2026 24. 16.04.2027
4. 07.03.2026 11. 28.08.2026 18. 22.01.2027 25 . 17.04.2027
5. 17.04.2026 12. 29.08.2026 19. 23.01.2027 26. 04.06.2027
6. 18.04.2026 13. 18.09.2026 20. Do. 11.02.2027 27. 05.06.2027
7. 08.05.2026 14. 19.09.2026 21. 12.02.2027 28. 02.07.2027
22. 13.02.2027 29. 03.07.2027
Zzgl.: zwei Hospitationsbesuche, Erstellung eines Förderplans, Erstellung einer schriftlichen Hausarbeit
Gesamtumfang: 280 UE
Unterrichtszeit:
freitags: 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr (8 UE, mit Pause 60 Min.)
samstags: 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr (8 UE, mit Pause 60 Min.)
Anmeldung:
Anmeldeschluss: 30.01.2026
Für Fragen melden Sie sich bitte unter 0511 – 909 257 28 oder woerner@lebenshilfe-nds.de
Die Anmeldung senden Sie bitte
• per Post an die
Akademie für Rehaberufe, Nordring 8 G, 30163 Hannover oder
• per Mail an akademie@lebenshilfe-nds.de oder
• per Fax: 0511 909 257 12
Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Die Zahl der Teilnehmenden ist auf 20 Teilnehmende begrenzt. Mindestanzahl: 12 Teilnehmende.
Änderung des Seminartermins:
Terminliche und inhaltliche Änderungen können manchmal notwendig sein. Falls das Seminar aufgrund zu geringer Anmeldungen nicht stattfinden kann oder der Termin aufgrund einer Erkrankung des/der Referent*in nicht durchgeführt wird/ eine Formatänderung notwendig ist oder Vorgaben zum Gesundheitsschutz vorliegen, werden Sie schnellstmöglich hierüber informiert.
Kosten
3.200 Euro zzgl. Prüfungsgebühr der VHS
Die Rechnungsstellung erfolgt insgesamt in drei Raten durch die Akademie für Rehaberufe.
Anfallende Kosten für Kopien, Unterrichtsmaterial, Unterkunft, Verpflegung und Reisekosten gehen zu Lasten des Teilnehmenden. Die Kursgebühren werden auch bei Versäumnis des Seminartages oder beispielsweise bei Nichtteilnahme durch Krankheit fällig.
Stornierung
Rücktritt
Bis zum ist eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung möglich.
Weniger als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn – 30% der Gesamtgebühren
Weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn – 50% der Gesamtgebühren
Weniger als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn – 60% der Gesamtgebühren
Weniger als 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn – 100% der Gesamtgebühren
Sonstiges
Versicherung
Der/Die Teilnehmer*in ist für seinen Versicherungsschutz (Unfall, Haftpflicht, Diebstahl) selbst verantwortlich.
