Praxiswerkstatt: Qualitätsprüfungen in der Eingliederungshilfe

Tagesseminar

Das Land Niedersachsen setzt nun seit über einem Jahr das Instrument der Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung gemäß § 128 ff SGB IX bei den Leistungserbringern der Eingliederungshilfe ein. In der Praxiswerkstatt werden zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen gemeinsam erarbeitet anhand der gesetzlichen Bestimmungen, der Bestimmungen des Landesrahmenvertrags sowie anhand einer Musterleistungsvereinbarung des Landesrahmenvertrags.

Zielgruppen

Päd. Mitarbeitende – Kindheit und Jugend
Päd. Mitarbeitende – Erwachsene
Leitungen und Führungskräfte

Nummer: 26AS041

Ort

Akademie für Rehaberufe, Nordring 8 G, 30163 Hannover

Datum

Di, 27.01.2026, 09:30 Uhr - 16:00 Uhr

Leitung

Reinhold Hohage, Rechtsanwälte der Kanzlei Hohage, May und Partner

Leistungen

Seminarunterlagen, zwei Kaffeepausen (Tee, Kaffee), Mittagsverpflegung, Tagungsgetränke (Tee, Kaffee, Wasser), Teilnahmebescheinigung

Gebühren

210 Euro

Falls die Mindestteilnehmerzahl zur Kostendeckung nicht erreicht wird, kontaktieren wir Sie mit dem Angebot, den Fehlbetrag (bis maximal 85 €) solidarisch unter den Angemeldeten aufzuteilen. Dies ist selbstverständlich freiwillig. Sollte eine Kostendeckung nicht möglich sein, behalten wir uns vor, das Seminar abzusagen.

Anmeldeschluss

06.01.2026

Rücktritt bis spätestens

06.01.2026

Inhalt

Zielgruppe: Leitungs- und Fachkräfte der Eingliederungshilfe und Geschäftsführung

Das Land Niedersachsen setzt nun seit über einem Jahr das Instrument der Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung gemäß § 128 ff SGB IX bei den Leistungserbringern der Eingliederungshilfe ein.

Dabei kommt es immer wieder zu nicht unerheblichen finanziellen Rückforderungen aufgrund der Verletzung von Leistungspflichten aus den Leistungsvereinbarungen.

In der Praxiswerkstatt werden zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen gemeinsam erarbeitet anhand der gesetzlichen Bestimmungen, der Bestimmungen des Landesrahmenvertrags sowie anhand einer Musterleistungsvereinbarung des Landesrahmenvertrags.

Mit den Teilnehmern wird gemeines das Verhalten während der Prüfung, nach Ankündigung der Prüfung sowie die typischen Prüfgegenstände erarbeitet.

Ziel der Veranstaltung ist, mit den Teilnehmern die notwendigen organisatorischen Maßnahmen zur Vorbereitung einer möglichst rückforderungsfreien Prüfung zu erarbeiten.



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