Gehen Ihnen auch Fragen wie diese durch den Kopf? • Was passiert mit meinem Kind, wenn ich sterbe? • Wie kann ich etwas vererben, sodass mein Kind auch etwas davon hat?
Auf Anfrage
Dr. Björn Winkler, Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter
Testamentsvollstrecker
Sie können durch das Behindertentestament dafür sorgen, dass Sie Ihren Angehörigen mit Beeinträchtigungen Vermögen vererben können und dass das Familienvermögen nicht an den Sozial- oder Eingliederungshilfeträger fällt. Das gilt auch, wenn ein größeres Vermögen vererbt werden soll.
Dr. Björn Winkler vermittelt Ihnen, wie Sie Ihr Testament zugunsten Ihres Kindes/Erben gestalten können. Sie lernen die Grundlagen des Erbrechts kennen und erhalten einen Einblick in die spezielle Regelung des Behindertentestaments.
Auch gibt es Raum für Ihre individuellen Fragen!
*Dieses Angebot ersetzt nicht eine verbindliche Rechtsberatung.

Auf Anfrage erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot für Ihre Einrichtung.