Der Abschluss zur geprüften Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung bietet Ihnen die Möglichkeit einen bundesweit anerkannten Fortbildungsabschluss zu erreichen, in dem die Ausbildereignungsprüfung und die Hochschulzugangsberechtigung enthalten sind. Sie werden als Teilnehmer*innen in Ihrer Rolle als Führungskräfte, Personalentwickler*innen und Bildungsbegleitende dafür qualifiziert, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die Menschen z.B. mit Beeinträchtigungen bei der Entfaltung Ihrer Potentiale unterstützen. Dazu gehört die Vorbereitung darauf, Menschen dabei zu unterstützen, die eigenen, individuellen Fähigkeiten zu nutzen, um einen Arbeitsplatz besetzen zu können, an dem vorhandene Stärken zum Einsatz kommen und weiterentwickelt werden können. Auf eine personenzentrierte Haltung wird in der Fortbildung besonders Wert gelegt.
Nummer: 25AL848
Akademie für Rehaberufe, Nordring 8 G, 30163 Hannover
Andreas Bokemüller
Abschlusszeugnis Über die Prüfung erhält die/der Teilnehmer*in vom Landesamt für Soziales, Jugend und Familie jeweils zwei Zeugnisse. In dem einen Zeugnis wird der Erwerb des Fortbildungsabschlusses bescheinigt. In dem anderen Zeugnis sind die Handlungsbereiche angegeben und die Ergebnisse der Prüfungen (schriftlichen Prüfungsaufgabe, schriftliche Abschlussarbeit und Projektpräsentation mit Fachgespräch) mit einer Gesamtnote. Des Weiteren ist der Erwerb der Ausbildereignung angegeben.
4.690 Euro
zzgl. externe Prüfungsgebühren von ca. z.Z. 360 Euro. Anfallende Kopierkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers /der Teilnehmerin.
08.10.2025
08.10.2025
Zielgruppe:
Gruppenleiter*innen in Werkstätten für Menschen mit geistigen, seelischen und körperlichen Beeinträchtigungen.
Mitarbeiter*innen, die in der Beruflichen Bildung tätig sind (Berufsbegleiter*innen).
Aufnahmevoraussetzung:
In die Zusatzqualifikation kann aufgenommen werden, wer Folgendes nachweist:
• eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf und eine sich daran direkt anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis
• eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in
a) einem auf der Grundlage eines Berufszulassungsgesetzes geregelten Heilberuf oder
b) einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine sich direkt daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis
• ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine sich direkt daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder
• eine mindestens sechsjährige Berufspraxis
Sechs Monate der nachzuweisenden Berufspraxis müssen in Aufgabenbereichen geleistet worden sein, die wesentliche Bezüge zu Aufgaben einer geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung haben.
Zielsetzung:
Als Berufsbegleiter*innen und Gruppenleiter*innen finden Sie sich in einem interessanten und vielseitigen Aufgabenfeld wieder. Ihre Kernaufgabe ist die Qualifizierung und Anleitung von Menschen, zum Beispiel mit verschiedenen Beeinträchtigungen an deren Arbeitsplätzen.
Der Abschluss zur geprüften Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung bietet Ihnen die Möglichkeit einen bundesweit anerkannten Fortbildungsabschluss zu erreichen, in dem die Ausbildereignungs-prüfung ist. Sie werden als Teilnehmer*innen in Ihrer Rolle als Führungskräfte, Personalentwickler*innen und Bildungsbegleitende dafür qualifiziert, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die Menschen z.B. mit Beeinträchtigungen bei der Entfaltung Ihrer Potentiale unterstützen. Dazu gehört die Vorbereitung darauf, Menschen dabei zu unterstützen, die eigenen, individuellen Fähigkeiten zu nutzen, um einen Arbeitsplatz besetzen zu können, an dem vorhandene Stärken zum Einsatz kommen und weiterentwickelt werden können. Auf eine personenzentrierte Haltung wird in der Fortbildung besonders Wert gelegt.
Folgende Schlüsselqualifikationen werden vermittelt:
Inhalte:
Die Inhalte der gFAB beziehen sich gemäß der Prüfungsverordnung (GFABPRV vom 16.12.2016) auf folgende Handlungsbereiche:
Folgende inhaltliche Schwerpunkte werden gesetzt:
Grundlagen einer personen- und ressourcenorientierten Arbeit mit Jugendlichen und beeinträchtigten Menschen:
Rechtliche Grundlagen der Arbeit der geprüften Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung und Grundzüge der Arbeitspädagogik:
Grundlagen der Qualitätssicherung und deren Instrumente und Abläufe:
Folgende Methoden finden Anwendung: Unterrichtsgespräch, Kleingruppenarbeit, Kurzreferate, praktische Übungen und Rollenspiele, Exkursionen und Studientage.
Die Vorbereitung, Durchführung, Analyse und Präsentation eines differenzierten Projektes, das im Arbeitsumfeld der Teilnehmenden umgesetzt wird, ermöglicht ein interdisziplinäres Vertiefen und Auswerten durch die Umsetzung des Erlernten in die Praxis. In Kleingruppen wird Teamarbeit erprobt, reflektiert und Sozialkompetenz gefördert. Selbsterfahrung und Beobachtung des eigenen Verhaltens sind ein wesentlicher Akzent der praktischen Ausbildung.
Struktur:
Die Struktur der gFAB bietet verzahnte Lerneinheiten die miteinander verknüpft sind. Es werden Ihre persönlichen Fähigkeiten berücksichtigt, denn das Angebot baut auf Ihrer Berufsausbildung und ihren Erfahrungen auf. Die 800 Unterrichtstunden umfassende Fortbildung wird in einem ca. 14-tägigen Rhythmus, verteilt über einen Zeitraum von ca. zwei Jahren durchgeführt. Die theoretischen Anteile der Ausbildung finden überwiegend freitags und samstags statt. Überwiegend Mittwochs und Donnerstags arbeiten die Teilnehmer*innen praxisbezogen am eigenen Arbeitsplatz (Studientage) an aktuellen Themen der Fortbildung oder dem selbstverantwortlich gewählten Projektthema.
Nach erfolgreichem Durchlaufen der Fortbildung können Sie die externe Prüfung zur „geprüften Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung“ (gFAB) ablegen.
Abschluss / Zeugnis:
Prüfungsverfahren:
Im Abschlussverfahren soll der/ die Lehrgangsteilnehmer*in nachweisen, dass er/sie aufbauend auf seiner/ihrer bisherigen beruflichen Ausbildung und praktischen Berufs- und Lebenserfahrung eine pädagogische Qualifikation für die Arbeit mit Menschen rund um deren Teilhabe am Arbeitsleben erworben hat.
Externer Prüfungsausschuss:
Die Abschlussprüfung findet durch eine externe prüfende Stelle statt und ist gegliedert in eine schriftliche Prüfungsaufgabe sowie eine Projektarbeit (Einzelarbeit) mit Präsentation und Fachgespräch.
Das Thema der Projektarbeit der gFAB muss eine Verbindung von zwei der o.g. Handlungsbereiche darstellen. Die Bearbeitungszeit: beträgt 30 Kalendertage. Die Auswahl der Themenstellung wird in Absprache mit den entsendenden Einrichtungen, Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie Lehrkräften getroffen.
Die Präsentation findet als Teil der Abschlussprüfung statt (Projektpräsentation mit Fachgespräch).
Prüfungsergebnis:
Der Prüfungsausschuss stellt gemeinsam die Ergebnisse der einzelnen Teilleistungen fest. Die Prüfung ist bestanden, wenn drei Prüfungsteile (schriftliche Prüfungsaufgabe, Projektpräsentation mit schriftlicher Abschlussarbeit (Projektarbeit) und Fachgespräch mit mindestens ausreichend bewertet wurden.
Wiederholung von Prüfungsleistungen:
Wurde die schriftliche Prüfungsaufgabe, die schriftliche Abschlussarbeit oder die Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch nicht bestanden, so kann dieser Prüfungsbestandteil innerhalb einer Frist von zwei Jahren, beginnend mit dem Tag der nicht bestandenen Prüfung, zweimal wiederholt werden (siehe §15 Absatz 1 der Vo. über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss – GFABPrV vom 13.12.2016).
Abschlusszeugnis:
Über die Prüfung erhält die/der Teilnehmer*in vom Landesamt für Soziales, Jugend und Familie jeweils zwei Zeugnisse. In dem einen Zeugnis wird der Erwerb des Fortbildungsabschlusses bescheinigt. In dem anderen Zeugnis sind die Handlungsbereiche angegeben und die Ergebnisse der Prüfungen (schriftlichen Prüfungsaufgabe, schriftliche Abschlussarbeit und Projektpräsentation mit Fachgespräch) mit einer Gesamtnote. Des Weiteren ist der Erwerb der Ausbildereignung angegeben.
Fehlzeiten:
Der Bildungsträger behält sich vor, bei unverhältnismäßig hohen Fehlzeiten gesonderte Leistungsnachweise durchzuführen. Dies gilt in der Regel ab 14 Fehltagen.
Termine:
11.-14.11.2025 19.-22.08.2026 10.-13.03.2027
14.-17.01.2026 02.-05.09.2026 07.-10.04.2027
18.-21.02.2026 16.-19.09.2026 21.-24.04.2027
11.-14.03.2026 04.-07.11.2026 26.-29.05.2027
15.-18.04.2026 18.-21.11.2026 08.-10.09.2027 externe mündliche Prüfung, mehrere Tage,
je Person 45 Min. Prüfung
06.-09.05.2026 20.-23.01.2027 11.09.2027 Abschlussworkshop
03.-06.06.2026 10.-13.02.2027
24.-27.06.2026 24.-27.02.2027
Änderungen vorbehalten
Projektdurchführung 95 UE
Dokumentationszeitraum der Projektarbeit: 31.05.2027 bis 29.06.2027 (30 Kalendertage)
Unterrichtszeit:
Studientage/Digitaltage: 8 h/11 UE
Präsenztage Montag - Freitag 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr (8UE)
Präsenztag Samstag: 8.00 Uhr bis 13.35 Uhr (7UE)
Abweichungen sind möglich.
Anmeldung:
Die Anmeldung ist mit dem beigefügten, Anmeldeformularen und Nachweisen bis zum 08.10.2025 an die Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. Akademie für Rehaberufe, Nordring 8G,
30163 Hannover bzw. per Mail: akademie@lebenshilfe-nds.de zu richten.
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
Änderung des Seminartermins:
Terminliche und inhaltliche Änderungen können manchmal notwendig sein. Falls das Seminar aufgrund zu geringer Anmeldungen nicht stattfinden kann oder der Termin aufgrund einer Erkrankung des Referenten nicht durchgeführt wird, werden Sie schnellstmöglich hierüber informiert.
Kosten:
Die Gebühren betragen pauschal 4.690 Euro. Zusätzlich fallen externe Prüfungsgebühren von ca. z.Z. 360 Euro an. Alle Gebühren sind ohne Verpflegungs-, Reise- und Übernachtungskosten. Die Gebühren werden auch bei Versäumnis des Unterrichts (beispielsweise bei Krankheit) und Studientage fällig.
Anfallende Kopierkosten gehen zu Lasten des/der Teilnehmenden. Die Rechnungsstellung für die Lehrgangsgebühren erfolgt in fünf Raten. Bei Zahlungsverzug sind Säumnisgebühren zu zahlen. Die Teilnahme am Abschlussverfahren setzt voraus, dass die Lehrgangsgebühren vollständig beglichen sind.
Stornierung:
Bis zum 08.10.2025 ist eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung möglich.
Weniger als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn – 50% der Gesamtkosten
Weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn – 70% der Gesamtkosten
Weniger als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn – 80% der Gesamtkosten
Weniger als 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn – 100% der Gesamtkosten
Versicherung:
Der/Die Teilnehmer*in ist für seinen Versicherungsschutz (Unfall, Haftpflicht, Diebstahl) selbst verantwortlich