Vorbereitungsqualifizierung zur geprüften Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) - gFAB8H

Qualifizierungsreihe

Der Abschluss zur geprüften Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung bietet Ihnen die Möglichkeit einen bundesweit anerkannten Fortbildungsabschluss zu erreichen, in dem die Ausbildereignungsprüfung und die Hochschulzugangsberechtigung enthalten sind. Sie werden als Teilnehmer*innen in Ihrer Rolle als Führungskräfte, Personalentwickler*innen und Bildungsbegleitende dafür qualifiziert, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die Menschen z.B. mit Beeinträchtigungen bei der Entfaltung Ihrer Potentiale unterstützen. Dazu gehört die Vorbereitung darauf, Menschen dabei zu unterstützen, die eigenen, individuellen Fähigkeiten zu nutzen, um einen Arbeitsplatz besetzen zu können, an dem vorhandene Stärken zum Einsatz kommen und weiterentwickelt werden können. Auf eine personenzentrierte Haltung wird in der Fortbildung besonders Wert gelegt.

Zielgruppen

Päd. Mitarbeitende – Kindheit und Jugend
Päd. Mitarbeitende – Erwachsene

Nummer: 25AL848

Ort

Akademie für Rehaberufe, Nordring 8 G, 30163 Hannover

Datum

Di, 11.11.2025, 08:30 Uhr - Sa, 11.09.2027, 15:00 Uhr

Leitung

Andreas Bokemüller

Abschluss

Abschlusszeugnis Über die Prüfung erhält die/der Teilnehmer*in vom Landesamt für Soziales, Jugend und Familie jeweils zwei Zeugnisse. In dem einen Zeugnis wird der Erwerb des Fortbildungsabschlusses bescheinigt. In dem anderen Zeugnis sind die Handlungsbereiche angegeben und die Ergebnisse der Prüfungen (schriftlichen Prüfungsaufgabe, schriftliche Abschlussarbeit und Projektpräsentation mit Fachgespräch) mit einer Gesamtnote. Des Weiteren ist der Erwerb der Ausbildereignung angegeben.

Gebühren

4.690 Euro
zzgl. externe Prüfungsgebühren von ca. z.Z. 360 Euro. Anfallende Kopierkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers /der Teilnehmerin.

Anmeldeschluss

08.10.2025

Rücktritt bis spätestens

08.10.2025

Inhalt

Zielgruppe: 

Gruppenleiter*innen in Werkstätten für Menschen mit geistigen, seelischen und körperlichen Beeinträchtigungen.
Mitarbeiter*innen, die in der Beruflichen Bildung tätig sind (Berufsbegleiter*innen).

Aufnahmevoraussetzung:

In die Zusatzqualifikation kann aufgenommen werden, wer Folgendes nachweist:
• eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach der   Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf und eine sich daran direkt anschließende   mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis
• eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in
  a) einem auf der Grundlage eines Berufszulassungsgesetzes geregelten Heilberuf oder
  b) einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine sich   direkt daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis
• ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine sich direkt daran         anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder
• eine mindestens sechsjährige Berufspraxis

Sechs Monate der nachzuweisenden Berufspraxis müssen in Aufgabenbereichen geleistet worden sein, die wesentliche Bezüge zu Aufgaben einer geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung haben.

Zielsetzung:
Als Berufsbegleiter*innen und Gruppenleiter*innen finden Sie sich in einem interessanten und vielseitigen Aufgabenfeld wieder. Ihre Kernaufgabe ist die Qualifizierung und Anleitung von Menschen, zum Beispiel mit verschiedenen Beeinträchtigungen an deren Arbeitsplätzen.

Der Abschluss zur geprüften Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung bietet Ihnen die Möglichkeit einen bundesweit anerkannten Fortbildungsabschluss zu erreichen, in dem die Ausbildereignungs-prüfung ist. Sie werden als Teilnehmer*innen in Ihrer Rolle als Führungskräfte, Personalentwickler*innen und Bildungsbegleitende dafür qualifiziert, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die Menschen z.B. mit Beeinträchtigungen bei der Entfaltung Ihrer Potentiale unterstützen. Dazu gehört die Vorbereitung darauf, Menschen dabei zu unterstützen, die eigenen, individuellen Fähigkeiten zu nutzen, um einen Arbeitsplatz besetzen zu können, an dem vorhandene Stärken zum Einsatz kommen und weiterentwickelt werden können. Auf eine personenzentrierte Haltung wird in der Fortbildung besonders Wert gelegt.

Folgende Schlüsselqualifikationen werden vermittelt:

  • Aktuelle Rahmenbedingungen von Teilhabe am Arbeitsleben für Jugendliche und Menschen mit   Beeinträchtigungen (rechtliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen)
  • Arbeits- und sonderpädagogische Kompetenzen (z.B. personenzentrierte Begleit-/Teilhabeplanung und Umsetzung, Organisation von lern- und persönlichkeitsfördernden Einzel- und Gruppenarbeitsprozessen, innerhalb – und außerhalb von Werkstätten)
  • Methoden zur Stärkung der Selbstverantwortung und Selbstbestimmung des Einzelnen
  • Kommunikative Kompetenzen nutzen und unterstützen (Zuhören können, Gesprächsführung u.a.)
  • Soziale Kompetenzen (Führungstechniken, Konflikt- und Problemlösungsverhalten, Teamfähigkeit)
  • Technische Kompetenzen (fachspezifisches Wissen, technisches Verständnis, sicherheitstechnische und    arbeitsmedizinische Kompetenzen)


Inhalte:
Die Inhalte der gFAB beziehen sich gemäß der Prüfungsverordnung (GFABPRV vom 16.12.2016) auf folgende Handlungsbereiche:

  1. Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten
  2. Berufliche Bildung personenzentriert planen, steuern und gestalten
  3. Arbeits-und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie personenzentriert  gestalten
  4. Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten

Folgende inhaltliche Schwerpunkte werden gesetzt:
Grundlagen einer personen- und ressourcenorientierten Arbeit mit Jugendlichen und beeinträchtigten Menschen:

  • Personenzentrierung, Selbstbestimmung, Menschenbild und Grundhaltung
  • Grundlagen wertschätzender Kommunikation
  • Entwicklung und Kernkompetenzen von Werkstätten für behinderte Menschen
  • weitere Orte der Qualifizierung und Teilhabe am Arbeitsleben in Deutschland
  • verschiedene Zielgruppen und deren Assistenzbedarf im Personenkreis beeinträchtigter

Rechtliche Grundlagen der Arbeit der geprüften Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung und Grundzüge der Arbeitspädagogik:

  • UN-Behindertenrechtskonvention und Umsetzung in Deutschland
  • Grundlagen in der Sozialgesetzgebung
  • Bundesteilhabegesetz, Datenschutz, Persönlichkeitsrechte, Barrierefreiheit
  • Betreuungsrecht, Aufsichtspflicht und Haftung
  • Arbeitssicherheit- und Gesundheitsschutz
  • Produktion, Dienstleistung, Handwerk und Pädagogik als sich ergänzende Arbeitsaufgaben
  • Herausforderungen der Einstellung auf verschiedene Kunden- und Zielgruppen meistern
  • Anforderungen der Sozialraumorientierung
  • Selbstbestimmung, was bedeutet das für die Arbeit als gFAB

Grundlagen der Qualitätssicherung und deren Instrumente und Abläufe:

  • Überblick zu Diagnose und Begleitinstrumenten in der Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigungen (z.B. ICF, KKM, Ida, Melba, HMBT)
  • Personalentwicklung für Menschen mit Behinderung, Instrumente und unterstützende Prozesse (z.B. personenzentrierte Teilhabeplanung, Teilhabegespräche mit Zielvereinbarung)
  • Fort- und Weiterbildung (Merkmale von bedarfsbezogenen, inklusiven Angeboten)

Methoden:
Die Teilnehmenden werden in handlungsorientierter Weise qualifiziert, dabei baut die gFAB auf den Ressourcen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf und individuelles Lernen wird durch passgenaue Methoden ermöglicht.

Folgende Methoden finden Anwendung: Unterrichtsgespräch, Kleingruppenarbeit, Kurzreferate, praktische Übungen und Rollenspiele, Exkursionen und Studientage.

Die Vorbereitung, Durchführung, Analyse und Präsentation eines differenzierten Projektes, das im Arbeitsumfeld der Teilnehmenden umgesetzt wird, ermöglicht ein interdisziplinäres Vertiefen und Auswerten durch die Umsetzung des Erlernten in die Praxis. In Kleingruppen wird Teamarbeit erprobt, reflektiert und Sozialkompetenz gefördert. Selbsterfahrung und Beobachtung des eigenen Verhaltens sind ein wesentlicher Akzent der praktischen Ausbildung.

Struktur:
Die Struktur der gFAB bietet verzahnte Lerneinheiten die miteinander verknüpft sind. Es werden Ihre persönlichen Fähigkeiten berücksichtigt, denn das Angebot baut auf Ihrer Berufsausbildung und ihren Erfahrungen auf. Die 800 Unterrichtstunden umfassende Fortbildung wird in einem ca. 14-tägigen Rhythmus, verteilt über einen Zeitraum von ca. zwei Jahren durchgeführt. Die theoretischen Anteile der Ausbildung finden überwiegend freitags und samstags statt. Überwiegend Mittwochs und Donnerstags arbeiten die Teilnehmer*innen praxisbezogen am eigenen Arbeitsplatz (Studientage) an aktuellen Themen der Fortbildung oder dem selbstverantwortlich gewählten Projektthema.
Nach erfolgreichem Durchlaufen der Fortbildung können Sie die externe Prüfung zur „geprüften Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung“ (gFAB) ablegen.

Abschluss / Zeugnis:

Prüfungsverfahren:
Im Abschlussverfahren soll der/ die Lehrgangsteilnehmer*in nachweisen, dass er/sie aufbauend auf seiner/ihrer bisherigen beruflichen Ausbildung und praktischen Berufs- und Lebenserfahrung eine pädagogische Qualifikation für die Arbeit mit Menschen rund um deren Teilhabe am Arbeitsleben erworben hat.

Externer Prüfungsausschuss:
Die Abschlussprüfung findet durch eine externe prüfende Stelle statt und ist gegliedert in eine schriftliche Prüfungsaufgabe sowie eine Projektarbeit (Einzelarbeit) mit Präsentation und Fachgespräch.

  • Schriftliche Prüfungsaufgabe (240 Minuten)
  • Die schriftliche Prüfungsaufgabe besteht aus einer Klausurarbeit die sich über 240 Minuten erstreckt. Das Thema besteht aus praxisbezogenen Aufgabenstellungen, die sich auf alle vier Handlungsbereiche der gFAB Fortbildung beziehen.
  • Projektarbeit, beinhaltet die schriftliche Abschlussarbeit mit Präsentation (ca. 20 Minuten) und Fachgespräch (25 Minuten):

Das Thema der Projektarbeit der gFAB muss eine Verbindung von zwei der o.g. Handlungsbereiche darstellen. Die Bearbeitungszeit: beträgt 30 Kalendertage. Die Auswahl der Themenstellung wird in Absprache mit den entsendenden Einrichtungen, Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie Lehrkräften getroffen.

Die Präsentation findet als Teil der Abschlussprüfung statt (Projektpräsentation mit Fachgespräch).

Prüfungsergebnis:
Der Prüfungsausschuss stellt gemeinsam die Ergebnisse der einzelnen Teilleistungen fest. Die Prüfung ist bestanden, wenn drei Prüfungsteile (schriftliche Prüfungsaufgabe, Projektpräsentation mit schriftlicher Abschlussarbeit (Projektarbeit) und Fachgespräch mit mindestens ausreichend bewertet wurden.

Wiederholung von Prüfungsleistungen:
Wurde die schriftliche Prüfungsaufgabe, die schriftliche Abschlussarbeit oder die Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch nicht bestanden, so kann dieser Prüfungsbestandteil innerhalb einer Frist von zwei Jahren, beginnend mit dem Tag der nicht bestandenen Prüfung, zweimal wiederholt werden (siehe §15 Absatz 1 der Vo. über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss – GFABPrV vom 13.12.2016).

Abschlusszeugnis:
Über die Prüfung erhält die/der Teilnehmer*in vom Landesamt für Soziales, Jugend und Familie jeweils zwei Zeugnisse. In dem einen Zeugnis wird der Erwerb des Fortbildungsabschlusses bescheinigt. In dem anderen Zeugnis sind die Handlungsbereiche angegeben und die Ergebnisse der Prüfungen (schriftlichen Prüfungsaufgabe, schriftliche Abschlussarbeit und Projektpräsentation mit Fachgespräch) mit einer Gesamtnote. Des Weiteren ist der Erwerb der Ausbildereignung angegeben.

Fehlzeiten:
Der Bildungsträger behält sich vor, bei unverhältnismäßig hohen Fehlzeiten gesonderte Leistungsnachweise durchzuführen. Dies gilt in der Regel ab 14 Fehltagen.

Termine:
11.-14.11.2025         19.-22.08.2026         10.-13.03.2027
14.-17.01.2026         02.-05.09.2026         07.-10.04.2027
18.-21.02.2026         16.-19.09.2026         21.-24.04.2027
11.-14.03.2026         04.-07.11.2026         26.-29.05.2027
15.-18.04.2026         18.-21.11.2026         08.-10.09.2027 externe mündliche Prüfung, mehrere Tage,
                                                                                                 je Person 45 Min. Prüfung
06.-09.05.2026         20.-23.01.2027           11.09.2027 Abschlussworkshop
03.-06.06.2026         10.-13.02.2027
24.-27.06.2026         24.-27.02.2027

Änderungen vorbehalten
Projektdurchführung 95 UE
Dokumentationszeitraum der Projektarbeit: 31.05.2027 bis 29.06.2027 (30 Kalendertage)

Unterrichtszeit:

Studientage/Digitaltage: 8 h/11 UE
Präsenztage Montag - Freitag 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr (8UE)
Präsenztag Samstag: 8.00 Uhr bis 13.35 Uhr (7UE)

Abweichungen sind möglich.

Anmeldung:

Die Anmeldung ist mit dem beigefügten, Anmeldeformularen und Nachweisen bis zum 08.10.2025 an die Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. Akademie für Rehaberufe, Nordring 8G,
30163 Hannover bzw. per Mail: akademie@lebenshilfe-nds.de zu richten.

Folgende Unterlagen sind beizufügen:

  • Anmeldeformular
  • Anerkennung des Arbeitgebers
  • Lebenslauf, lückenlos, aktuell mit Datum und Unterschrift
  • Zeugnisse der Berufsausbildung und Berufstätigkeit
  • Nachweis über mind. 6 Mon. Tätigkeit mit Bezügen zur gFAB

Die Voraussetzung zur Zulassung zur Abschlussprüfung, lt. Prüfungsordnung, II Abschnitt §8, ist eigenverantwortlich zu prüfen.
Telefonische Reservierungen können nicht vorgenommen werden.

Änderung des Seminartermins:
Terminliche und inhaltliche Änderungen können manchmal notwendig sein. Falls das Seminar aufgrund zu geringer Anmeldungen nicht stattfinden kann oder der Termin aufgrund einer Erkrankung des Referenten nicht durchgeführt wird, werden Sie schnellstmöglich hierüber informiert.

Kosten:
Die Gebühren betragen pauschal 4.690 Euro. Zusätzlich fallen externe Prüfungsgebühren von ca. z.Z.  360 Euro an. Alle Gebühren sind ohne Verpflegungs-, Reise- und Übernachtungskosten. Die Gebühren werden auch bei Versäumnis des Unterrichts (beispielsweise bei Krankheit) und Studientage fällig.

Anfallende Kopierkosten gehen zu Lasten des/der Teilnehmenden. Die Rechnungsstellung für die Lehrgangsgebühren erfolgt in fünf Raten. Bei Zahlungsverzug sind Säumnisgebühren zu zahlen. Die Teilnahme am Abschlussverfahren setzt voraus, dass die Lehrgangsgebühren vollständig beglichen sind.

Stornierung:

Bis zum 08.10.2025 ist eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung möglich.
   Weniger als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn – 50% der Gesamtkosten
   Weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn – 70% der Gesamtkosten
   Weniger als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn – 80% der Gesamtkosten
   Weniger als 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn – 100% der Gesamtkosten

Versicherung:
Der/Die Teilnehmer*in ist für seinen Versicherungsschutz (Unfall, Haftpflicht, Diebstahl) selbst verantwortlich









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