Anwendung im Berufsalltag der Eingliederungshilfe. Dieses Seminar gibt den Teilnehmenden eine umfassende Einordnung des HMB-W-Verfahrens in das SGB IX auf der Grundlage des Bundresteilhabegesetzes. Das Verfahren wird in das Gesamt-, Teilhabeplanverfahren eingeordnet. Dabei wird Bezug genommen auf den gültigen Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX und dessen entsprechende Regel-Leistungsvereinbarung für die Soziale Teilhabe im Leistungsbereich Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung im Erwerbs- und Seniorenalter.
Auf Anfrage
Iris Haucap, Mitautorin der Niedersächsischen Anwendungshinweise für das HMB-W
oder
Reinhard Gähler, Pädagoge M.A., Sachverständiger in Streitfragen zum HMB-W Verfahren, anerkannter HMB-W Multiplikator, Mitglied der AG HMB-W
Teilnahmebescheinigung
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Zielgruppe:
Mitarbeiter*innen aus den besonderen Wohnformen für Menschen mit geistiger Behinderung im Erwerbs- und Seniorenalter.
Mitarbeiter*innen von Städten und Landkreisen aus der Eingliederungshilfe nach SGB IX.
Inhalt:
Dieses Seminar gibt den Teilnehmenden eine umfassende Einordnung des HMB-W-Verfahrens in das SGB IX auf der Grundlage des Bundesteilhabegesetzes. Das Verfahren wird in das Gesamt-, Teilhabeplanverfahren eingeordnet. Dabei wird Bezug genommen auf den gültigen Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX und dessen entsprechende Regel-Leistungsvereinbarung für die Soziale Teilhabe im Leistungsbereich Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung im Erwerbs- und Seniorenalter.
Inhalte vom HMB-W Verfahren beruhen auf der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). Ausgehend vom bio-psycho-sozialen Modell werden einzelne Komponenten der ICF mit dem HMB-W Verfahren in Beziehung gestellt. Hierbei wird die Bedeutung der Ziele und Wünsche der leistungsberechtigten Person als Ausgangspunkt beider Verfahren betont, es findet eine Auseinandersetzung mit den Rollen und Perspektiven der Beteiligten statt.
Die aktuellen Niedersächsischen Anwendungshinweise werden hinsichtlich einer korrekten und auf den individuellen Hilfebedarf des Menschen mit Behinderung ausgerichtete Erhebung erörtert, mit dem Ziel, für den Leistungserbringer und den Leistungsträger eine bedarfsgerechte, personenzentrierte Gestaltung der Teilhabeleistung in der besonderen Wohnform zu vertreten.
Auf Anfrage erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot für Ihre Einrichtung.