Mitarbeiter*innen der Eingliederungshilfe sind häufig im praktischen als auch im rechtlichen Sinne betreuungs- und aufsichtspflichtig. Im Interesse der Menschen mit Behinderung ist es einerseits ihre Aufgabe, Entwicklungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig bestehen die Befürchtung und auch die reale Gefahr, dass die Personen sich selbst oder anderen Schaden zufügen.
Pädagogische Mitarbeiter*innen
halber Tag
Gabriele Fischer-Mania, Supervision & Fortbildung
100 Euro
27.01.2023
27.01.2023
Mitarbeiter*innen der Eingliederungshilfe sind häufig im praktischen als auch im rechtlichen Sinne betreuungs- und aufsichtspflichtig.
Im Interesse der Menschen mit Behinderung ist es einerseits ihre Aufgabe, Entwicklungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig bestehen die Befürchtung und auch die reale Gefahr, dass die Personen sich selbst oder anderen Schaden zufügen.
Während der Fortbildung werden folgende Themen behandelt:
▪ Gesetzliche Grundlagen der Geschäfts- und Deliktfähigkeit von Menschen mit Behinderung
▪ Gesetzliche Grundlagen der Haftung
▪ Gesetzliche Grundlagen der Betreuungs- und Aufsichtspflicht
▪ Verantwortlichkeit innerhalb einer Organisation
Arbeitsweise:
▪ Input über Grundlagen
▪ Bearbeitung von Praxisfragen der Teilnehme*innen
Zielsetzung:
Kenntnis der gesetzlichen Zusammenhänge um Handlungssicherheit zu gewinnen