Mitarbeiter*innen der Begleitung Menschen mit einer Behinderung sind sowohl im praktischen als auch im rechtlichen Sinne betreuungs- und aufsichtspflichtig. Erarbeitung von Grundlagen, um die Handlungssicherheit der Mitarbeiter*innen zu stärken.
Fachkräfte, Mitarbeiter*innen
Gabriele Fischer-Mania, Dipl. Sozialpädagogin / Supervisorin DGSv
Seminarunterlagen, EDV-Support
180 Euro
24.02.2021
24.02.2021
Zielgruppe:
Mitarbeiter*innen Bereich Wohnen und WfbM
Ziel:
Erarbeitung von Grundlagen, um die Handlungssicherheit der Mitarbeiter*innen zu stärken
Inhalt:
Mitarbeiter*innen der Begleitung Menschen mit einer Behinderung sind sowohl im praktischen als auch im rechtlichen Sinne betreuungs- und aufsichtspflichtig. Im Interesse der Menschen mit Behinderungen
ist es einerseits die Aufgabe, Entwicklungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen und das
Selbstbestimmungsrecht zu unterstützen. Gleichzeitig bestehen die Befürchtung und auch die reale
Gefahr, dass Menschen mit geistiger Behinderung sich selbst oder anderen Schaden zufügen.
Themen: