Eine korrekte und auf den individuellen Hilfebedarf des Menschen mit Beeinträchtigung ausgerichtete Erhebung ist für den Leistungserbringer eine grundlegende Voraussetzung für die bedarfsgerechte, personenzentrierte Gestaltung der Teilhabeangebote im Bereich Wohnen. Berücksichtigt werden im Seminar dabei die aktuellen Niedersächsischen Anwendungshinweise, die Erfahrungen des Referenten als sachverständiger Schlichter in Streitfällen zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer und das Anfang 2019 in Niedersachsen eingeführte B.E.N.i.-Instrument.
Fachkräfte, Mitarbeiter*innen
Akademie für Rehaberufe, Nordring 8 G, 30163 Hannover
Iris Haucap, Mitglied der AG HMB-W
Seminarunterlagen, zwei Kaffeepausen (Tee, Kaffee, nachmittags Kuchen), Mittagsimbiss, Tagungsgetränke (Tee, Kaffee, Wasser), Teilnahmebescheinigung
170 Euro
26.01.2021
26.01.2021
Zielgruppe:
Mitarbeiter*innen in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe sowie
Mitarbeiter*innen von Städten und Landkreisen, die bereits grundsätzliche Erfahrungen mit dem HMB-W Verfahren gesammelt haben.
Inhalte:
Gemäß Landesrahmenvertrag wird in Niedersachsen seit dem 01.01.2006 die Maßnahmenpauschale für den Leistungstyp 2.2.3.1 (stationäres Wohnen) zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer auf der Basis von 5 Leistungsberechtigtengruppen nach dem HMB-W-Verfahren von Frau Dr. Heidrun Metzler Version 5/2001 kalkuliert. Eine korrekte und auf den individuellen Hilfebedarf des Menschen mit Beeinträchtigung ausgerichtete Erhebung ist für den Leistungserbringer eine grundlegende Voraussetzung für die bedarfsgerechte, personenzentrierte Gestaltung der Teilhabeangebote im Bereich Wohnen.
Berücksichtigt werden im Seminar dabei die aktuellen Niedersächsischen Anwendungshinweise, die Erfahrungen des Referenten als sachverständiger Schlichter in Streitfällen zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer und das Anfang 2019 in Niedersachsen eingeführte B.E.N.i.-Instrument zur Entwicklung der Gesamtplanung. Hier werden die Unterschiede und Abgrenzungen zu HMB-W kurz dargestellt.
Durchführung nach Hygienekonzept und Abstandsregeln.