Die Schulung verbindet die Sichtweise und Philosophie der ICF mit Aspekten und Methoden einer angewandten personenzentrierten Lebens- bzw. - Zukunftsplanung. Neben einer überschaubaren theoretischen Einführung werden bei der Schulung die beschriebenen Inhalte praxisnah und beispielhaft erläutert, z.B. die Verbindung zu bestehenden Bedarfsfeststellungsverfahren, die die neun Lebensbereiche (Partizipation) der ICF aktiv berücksichtigen und einer ersten ICF Anwendung in Kleingruppen anhand von Fallbeispielen aus der beruflichen Praxis des Dozenten.
Was tue ich, wenn ich einen hilflosen Menschen treffe oder finde?
Wo kommt mein Notruf an und mit wem spreche ich am Telefon?
Diese und andere Fragen besprechen und beantworten wir.
Dieses Seminar bietet sowohl eine Übersicht über die häufigsten psychischen Erkrankungen (v.a. Depression, Angststörungen) als auch eine fundierte Betrachtung der Auswirkungen, die diese Erkrankungen auf Kinder haben. Es sollen sowohl Verständnis für das Wesen psychischer Erkrankungen geweckt werden als auch eine Handlungskompetenz beim Fachpersonal für den sensiblen Umgang mit den betroffenen Kindern.
Wenn Sie als Bewohner-Vertreter oder Werkstatt-Rat gerne für Ihre und die Ideen der anderen einstehen möchten, wenn Sie manchmal das Gefühl haben, niemand hört Ihnen zu
... dann machen Sie doch mit bei dem Seminar, denn keiner muss es alleine schaffen.
Ziel ist es, zusammen mit den Teilnehmer*innen die eigene Emotionalität besser in die Arbeit einzubeziehen und Handlungsalternativen für den Umgang mit sich selbst und den Menschen mit problematischen Verhaltensweisen zu entwickeln, auszuprobieren und zu reflektieren, so dass eine entwicklungsfreundliche Beziehung entstehen kann.
Gemäß Landesrahmenvertrag wird in Niedersachsen seit dem 01.01.2006 die Maßnahmenpauschale für den Leistungstyp 2.2.3.1 (stationäres Wohnen) zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer auf der Basis von 5 Leistungsberechtigtengruppen nach dem HMB-W-Verfahren von Frau Dr. Heidrun Metzler Version 5/2001 kalkuliert. Eine korrekte und auf den individuellen Hilfebedarf des Menschen mit Beeinträchtigung ausgerichtete Erhebung ist für den Leistungserbringer eine grundlegende Voraussetzung für die bedarfsgerechte, personenzentrierte Gestaltung der Teilhabeangebote im Bereich Wohnen.
Die Teilnehmenden lernen gesetzliche Grundlagen des BEM kennen. Gemeinsam mit unserer Dozentin erarbeiten sie sich die Vorteile für alle Beteiligten. Sie lernen unterschiedliche Strukturen der Einführung von BEM-Prozessen kennen und schaffen den Transfer zum eigenen Unternehmen.
Unterschiedliche Interessen, Haltungen und Belastungen gehören zum beruflichen Alltag. Wie kommen wir zu Veränderungen, die möglichst allen Beteiligten tragbar erscheinen? Wie wird der Reichtum unterschiedlicher Erfahrungen und Ideen wertschätzend für Problemlösungen nutzbar?
Die Teilnehmenden der Veranstaltung erhalten einen Überblick über verschiedene Aspekte, die im Zusammenhang mit der Thematik der Ablösung, insbesondere mit dem Auszug aus dem Elternhaus, von Bedeutung sind. Dazu werden theoretische Hintergründe erläutert und es gibt die Gelegenheit, konkrete Beispiele gelingender, erschwerter oder scheiternder Ablösung zu besprechen.
Alter gilt als Hauptrisikofaktor für das Auftreten von Demenzerkrankungen. Auch bei Personen mit geistiger Behinderung nimmt mit zunehmendem Alter das Risiko für eine Demenz zu. Insbesondere Personen mit Down-Syndrom können im Laufe des Alterns Symptome einer Demenz zeigen.
Eine Demenz bringt nicht nur zunehmende Schwierigkeiten mit dem Gedächtnis und mit den Handlungsabläufen mit sich, sondern auch die Kommunikationsfähigkeit der betroffenen Personen wird immer stärker in Mitleidenschaft gezogen. In diesem Seminar werden die Auswirkungen einer Demenz auf die Kompetenzen, aber insbesondere auf das Erleben einer betroffenen Person ausführlich behandelt.
Das Auftreten von psychischen Störungen ist bei Menschen mit geistiger Behinderung keineswegs „naturgegeben“, sie treten aber wesentlich häufiger auf als bei Nichtbehinderten. Im Alltag bringen sie oft besondere Schwierigkeiten mit sich und lösen immer wieder auch Ärger, Hilflosigkeit, Erschrecken und manchmal auch Reaktionen aus, die ihrerseits das als problematisch erlebte Verhalten verstärken.
Dieses Angebot richtet sich an neu gewählte / oder Bewohnervertretungen und Assistent*innen, die ihre Kenntnisse auffrischen wollen.
Wir informieren Sie über die Änderungen im Niedersächsischen Heimgesetz und stellen fest, was sich für die Bewohnervertretung ändert.
Geeignet für alle, die ein Ziel möglichst erreichen möchten. Seit einigen Jahren hat sich als „Weg zum zielorientierten Arbeiten“ die so genannte „SMART“-Methode etabliert, die in den USA entstanden ist. Insbesondere in der Förderplanung ist sie inzwischen in vielen Bundesländern sogar verbindlich vom Kostenträger vorgegeben.
Anwendung im Berufsalltag der Eingliederungshilfe. Die ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung, Gesundheit) stellt eine einheitliche und standardisierte Systematik zur Beschreibung von Gesundheit und den damit zusammenhängenden Zuständen zur Verfügung. Die Akteure der Eingliederungshilfe stehen vor der Herausforderung, die theoretischen Informationen in ihrer Arbeit nutzbar zu machen.
Der Schlüssel zu einem Menschen ist seine Lebensgeschichte! Insbesondere in der Begleitung von Menschen mit geistiger Behinderung kann die Berücksichtigung ihrer Biographie einen besseren Zugang zu ihnen ermöglichen. Verhaltensweisen, die zunächst als störend und nicht erklärbar wahrgenommen werden, erscheinen vor dem Hintergrund der Biographie oft sinnvoll und verständlich.
Interne Audits sind ein wichtiges (und gefordertes) Instrument, um die Funktionsfähigkeit eines Qualitätsmanagementsystems im Alltag zu prüfen und Verbesserungsbedarfe zu erkennen. An interne Auditor*innen werden daher hohe Anforderungen an ihre Kommunikationsfähigkeit gestellt, die konstruktiv bewältigt sein wollen, wenn ein Audit zum angestrebten Ziel führen soll.
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