Die Teilnehmer*innen erlernen Handlungskompetenzen, notwendiges Fachwissen und Methoden zur Verankerung von UK in ihren jeweiligen Arbeitsbereichen. Die Teilnehmer*innen lernen Barrieren und Förderfaktoren für gelingende Kommunikation und aktive Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Kommunikationsbeeinträchtigungen im eigenen Handeln und im Umfeld der Personen zu erkennen.
Sie können daraus notwendige Interventionen und organisationale Veränderungsprozesse ableiten und lernen Methoden der Teamentwicklung kennen, um diese Veränderungen anzustoßen.
Kennen Sie das? Sie kommen nach Hause, wollen entspannen und haben sich auf Ihren wohlverdienten Feierabend gefreut. Doch kaum öffnen Sie die Haustür, fangen Ihre Gedanken an zu kreisen: Ärgernisse des Tages sind präsent, To-Do-Listen gehen Ihnen durch den Kopf, Probleme mit der Arbeit oder Kollegen werden gewälzt, und und und....
Mobbing ist mehr als nur eine Kollegin / einen Kollegen hin und wieder zu hänseln oder zu ärgern.
Wir lernen die verschiedenen Arten des Mobbings kennen. Wir geben Tipps, wie damit umgegangen werden kann.
Die Anforderungen der Koordinierungs- und Leitungskräfte stehen in einem Spannungsfeld zwischen Pädagogik, Assistenzleistungen und Personalführung, sowie gleichzeitig zwischen den verschiedenen Leistungs- und Finanzierungsformen. Aufgrund dieser Vielfältigen Anforderungen an ihren Arbeitsbereich bietet diese Fortbildungsreihe praktische Einblicke in die Grundlagen der Offenen Hilfen.
Ein Seminar zur Anwendung im Berufsalltag der Eingliederungshilfe. Die ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung, Gesundheit) stellt eine einheitliche und standardisierte Systematik zur Beschreibung von Gesundheit und den damit zusammenhängenden Zuständen zur Verfügung. Die Akteure der Eingliederungshilfe stehen vor der Herausforderung, die theoretischen Informationen in ihrer Arbeit nutzbar zu machen.
Das grundrechtlich ausgeprägte Recht der Freiheit findet viele Einschränkungen, unter anderem die freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) i.S.d. Bürgerlichen Gesetzbuches. Doch welche Voraussetzungen müssen für die rechtssichere Anwendung beachtet werden?
Die vom Kostenträger vereinbarten Leit-und Entwicklungsziele sind zukünftig in einer Maßnahmenplanung durch die Einrichtungsträger zu entwickeln. Dabei werden konkreten Maßnahmen und pädagogischen Methoden ICF basiert konkret beschrieben. Vorbereitend darauf, erscheint es hilfreich und arbeitserleichternd das trägerspezifische Leistungsspektrum (Fachleistungen und Leistungen der Einfachen Assistenz) in einem Leistungskatalog zusammenzufassen.
Auf Grundlage der neuen Niedersächsischen Anwendungshinweise.
Beschlossen durch die Gemeinsame Kommission gem. § 19 der FFV LRV mit Beschluss vom 08.03.2011, ergänzt durch Beschluss vom 23.02.2016
Das Thema des Seminars ist die Zeit des National-Sozialismus.
Es beinhaltet die Geschichte Deutschlands, Opfer und Täter aus der NS-Zeit und Lebensgeschichten von Opfern
„Sozialraum“ ist ein Begriff, der sehr unterschiedlich verstanden werden kann - räumlich als Wohnumfeld, institutionell als Arbeit oder Schule, und auch bezogen auf soziale Gruppen, in denen ein Mensch sich bewegt. Aber immer geht es darum, in welchen sozialen Bezügen Menschen leben. Damit ist der Sozialraum eine zentrale Kategorie, wenn es um Inklusion geht!
Verhaltensauffälligkeiten bei Menschen mit geistiger Behinderung können die Gestaltung des Alltags und die Organisation des Arbeitslebens in erheblichen Maße erschweren. Vor allem aggressive und selbst verletzende Verhaltensweisen, aber auch lautes Schreien oder anklammerndes Verhalten stellen eine große Herausforderung für die Mitmenschen und insbesondere für die betreuenden Mitarbeiter*innen dar.
Gemäß Landesvertrag wird in Niedersachsen seit dem 01.01.2006 die Maßnahmenpauschale für den Leistungstyp 2.2.3.1 (Wohnen) zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer auf der Basis von 5 Leistungsberechtigtengruppen mit Hilfe des HMB-W-Verfahrens 5/2001 von Frau Dr. Heidrun Metzler kalkuliert. Eine auf den individuellen Unterstützungsbedarf des Menschen mit Beeinträchtigung ausgerichtete Erhebung ist für den Leistungserbringer eine grundlegende Voraussetzung für die personenzentrierte Planung und Ausgestaltung seiner Angebote mit der dafür erforderlichen personellen Ausstattung.
Um dem komplexen Thema „psychischer Störungen bei Menschen mit geistiger Behinderung“ begegnen zu können ist es notwendig und sinnvoll, zunächst das Phänomen der geistigen Behinderung, bzw. der Intelligenzminderung genauer zu betrachten. Das bedeutet, zunächst die (ungestörte) Grundlage des So-Seins der Menschen zu verstehen und zu erkennen, welche Entwicklungsniveaus erreicht wurden. Auf diesen Grundlagen werden die weiteren Veranstaltungen aufbauen.
Es wird Basiswissen vermittelt. Themen sind unter anderem: Fördermittel in Deutschland, Grundlage Fördermittelrecherche, der passende Förderer für mein Projekt, Förderfähigkeit gemeinnütziger Organisationen, formale Aspekte eines Fördermittelantrags.
Was ist Einsamkeit und wie bin ich mit der Corona-Krise umgegangen? Wie ging es mir in dieser Zeit?
Dieses neue Seminar richtet sich an Menschen mit Beeinträchtigungen aus dem ambulanten Wohnbereich und Interessierte.
Das Auftreten von psychischen Störungen ist bei Menschen mit geistiger Behinderung keineswegs „naturgegeben“, sie treten aber wesentlich häufiger auf als bei Nichtbehinderten. Im Alltag bringen sie oft besondere Schwierigkeiten mit sich und lösen immer wieder auch Ärger, Hilflosigkeit, Erschrecken und manchmal auch Reaktionen aus, die ihrerseits das als problematisch erlebte Verhalten verstärken.
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