In dem Seminar geht um das Bundes-Teilhabe-Gesetz.
Das ist ein neues Gesetz für Menschen mit Behinderung.
Mit dem Gesetz soll es den Menschen mit Behinderung besser gehen.
Dieses Seminar zeigt die rechtlichen Grundlagen des Betreuungsrechts und dessen Auswirkungen auf die Praxis auf. Anhand konkreter Beispiele aus Praxis und Rechtsprechung soll erarbeitet werden, wie die einzelnen Aufgabenkreise von Einrichtung und Betreuer zu erkennen sind, mit ihnen umzugehen ist und diese ggf. gegenüber den Betreuern durchzusetzen sind. Haftungsrechtliche Fragen werden ebenfalls behandelt.
Rechtliche Grundlagen, Praxiserfahrungen und Tipps.
Erfahren Sie alles Wissenswerte rund um Qualitätsprüfungen in der Eingliederungshilfe in unserem praxisorientierten Seminar.
Auf Grundlage der neuen Niedersächsischen Anwendungshinweise.
Beschlossen durch die Gemeinsame Kommission gem. § 19 der FFV LRV mit Beschluss vom 08.03.2011, ergänzt durch Beschluss vom 23.02.2016
Vermittlung rechtlicher und theoretischer Grundlagen des Verfahrens. Entstehung des Verfahrens. Rolle der*s Leistungsberechtigten im Verfahren. Einführung in das Arbeitsmaterial.
In dem Seminar geht um das Bundes-Teilhabe-Gesetz.
Das ist ein neues Gesetz für Menschen mit Behinderung.
Mit dem Gesetz soll es den Menschen mit Behinderung besser gehen.
Im Seminar geht es um Rechte am Arbeitsplatz. Um Recht auf Schutz vor Gewalt am Arbeitsplatz. Um Recht auf Mitarbeit am Gewaltschutzkonzept in Werkstätten.
Das Seminar verschafft den Diensten und Einrichtungen einen Überblick über aktuelle Urteile aus der Rechtsprechung und neuen Gesetzgebung. Es wird die Bedeutung und Auswirkungen der Urteile und Gesetze auf die Alltagspraxis der Einrichtungen und Dienste dargestellt und Umsetzungsstrategien besprochen.
Seit einigen Jahren hat sich als „Weg zum zielorientierten Arbeiten“ die so genannte „SMART“-Methode etabliert, die in den USA entstanden ist. Insbesondere in der Förderplanung ist sie inzwischen in vielen Bundesländern sogar verbindlich vom Leistungsträger vorgegeben.
Im Seminar wird dieses Verfahren detailliert vorgestellt und konkret eingeübt. Danach erfolgt ein Transfer auf die jeweiligen beruflichen Praxisfelder der Behindertenhilfe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Die Fortbildung bietet Einblicke in die Systematik und Philosophie der ICF. Es erfolgt ein Transfer, wie die Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung personenzentriert und wirkungsvoll erfolgen kann. Die Veranstaltung bietet Raum für einen intensiven Austausch und zur Bearbeitung eines Fallbeispiels. Es findet ein Austausch zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern statt.
Anwendung im Berufsalltag der Eingliederungshilfe. Dieses Seminar gibt den Teilnehmenden eine umfassende Einordnung des HMB-W-Verfahrens in das SGB IX auf der Grundlage des Bundresteilhabegesetzes. Das Verfahren wird in das Gesamt-, Teilhabeplanverfahren eingeordnet. Dabei wird Bezug genommen auf den gültigen Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX und dessen entsprechende Regel-Leistungsvereinbarung für die Soziale Teilhabe im Leistungsbereich Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung im Erwerbs- und Seniorenalter.
Zum 01.01.2021 ist in Niedersachsen ein neuer Landesrahmenvertrag in Kraft getreten. In dem Seminar werden die neuen Regelungen dargelegt und unter den Grundsätzen des neuen Behinderungsbegriff, dem Begriff der Personenzentrierung sowie Selbstbestimmung und Eigenverantwortung beleuchtet. Mit den Teilnehmern werden die Regelungen bzgl. ihrer Auswirkungen und Chancen für die Leistungserbringer diskutiert.
Auf Grundlage der neuen Niedersächsischen Anwendungshinweise.
Beschlossen durch die Gemeinsame Kommission gem. § 19 der FFV LRV mit Beschluss vom 08.03.2011, ergänzt durch Beschluss vom 23.02.2016
In der Fortbildung lernen Sie, sich auf ein Hilfe-Plan-Gespräch vorzubereiten.
Sie erfahren, warum es wichtig ist, sich auf das Hilfe-Plan-Gespräch vorzubereiten.
Sie werden Expert*in in Ihrer Bedarfs-Ermittlung!
Die Fortbildung bietet Einblicke in die Systematik und Philosophie der ICF. Es erfolgt ein Transfer, wie die Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung personenzentriert und wirkungsvoll erfolgen kann. Die Veranstaltung bietet Raum für einen intensiven Austausch und zur Bearbeitung eines Fallbeispiels. Es findet ein Austausch zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern statt.
Anwendung im Berufsalltag der Eingliederungshilfe. Dieses Seminar gibt den Teilnehmenden eine umfassende Einordnung des HMB-W-Verfahrens in das SGB IX auf der Grundlage des Bundresteilhabegesetzes. Das Verfahren wird in das Gesamt-, Teilhabeplanverfahren eingeordnet. Dabei wird Bezug genommen auf den gültigen Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX und dessen entsprechende Regel-Leistungsvereinbarung für die Soziale Teilhabe im Leistungsbereich Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung im Erwerbs- und Seniorenalter.
Seit einigen Jahren hat sich als „Weg zum zielorientierten Arbeiten“ die so genannte „SMART“-Methode etabliert, die in den USA entstanden ist. Insbesondere in der Förderplanung ist sie inzwischen in vielen Bundesländern sogar verbindlich vom Leistungsträger vorgegeben.
Im Seminar wird dieses Verfahren detailliert vorgestellt und konkret eingeübt. Danach erfolgt ein Transfer auf die jeweiligen beruflichen Praxisfelder der Behindertenhilfe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
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