Unsere Konzeption

 

Konzeption Logopädie

 I.                     Ziele

 

I.1.       Gesamtziel der Akademie

 

I.2.       Ziel des Ausbildungsgangs Logopädie

 

Ziel der Ausbildung ist es, den Abschluss als „Staatlich anerkannte/r Logopädin/ Logopäde“ zu erwerben.

Aufgabe der/des Logopädin/ Logopäden ist die Untersuchung und Behandlung von Menschen mit Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck-, Hörstörungen. Zusätzlich sollen

Logopäden/innen präventiv und beratend tätig werden können.

  

II.            Personenkreis

Gemäß den Vorgaben aus dem Gesetz über den Beruf des Logopäden kann die Ausbildung sowohl als Erstausbildung absolviert werden, als auch als Angebot gelten für Personen, die aus familiären, gesundheitlichen, Arbeitsmarkt bestimmten Gründen eine berufliche Neu-, Umorientierung vollziehen wollen.

Alle Bewerber/innen haben die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen, um in die Schule für Logopädie aufgenommen zu werden.

 

Ein besonderes Anliegen der Schule ist es, Berufsperspektiven zu entwickeln für/mit Menschen, die durch Krankheit und/oder Behinderung gehandicapt sind und die im Fachbereich Logopädie, trotz ihrer Einschränkungen, ein lebensauskömmliches Betätigungsfeld finden können.

 

Ebenso liegt ein Augenmerk auf Bewerber/innen mit bikulturellem und/oder bilingualem Hintergrund, um den Bedarf an mehrsprachig tätigen Logopäden/innen decken zu helfen.

 

Alle Bewerber/innen sollten sich mit dem Leitbild und den Zielen des Berufes und der Akademie vertraut gemacht haben.

  

III.           Leistungsinhalte

 Die in der Logopäden Ausbildungs- und Prüfungsordnung aufgeführten Fächer werden im vorgeschriebenen Umfang erteilt.

Die Abfolge und Vernetzung von Theorievermittlung und den praktischen „Schülertherapien“ richtet sich nach den logopädischen Störungsbildern, die mit den einzelnen Fachlehrern und Lehrlogopädinnen abgestimmt sind.

 

Die Kombination von Fächern, orientiert am jeweiligen logopädischen Störungsschwerpunkt, berücksichtigt Synergie- Lerneffekte. Diese sollen den Schülern/innen helfen, die zu bewältigende Stoffmenge in angemessener Zeit zu erwerben und schon während der Ausbildung effizient in der Behandlung von Patienten anzuwenden.

 

Auf der Grundlage der ICF-Klassifikation und der vom Gesetzgeber im SGB IX deklarierten Willen Patienten eine gleichberechrtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen, steht im Mittelpunkt  logopädischer Arbeit/ Ausbildung der beeinträchtigte Mensch, dem zu einer Entwicklung bzw. Restitution, zumindest jedoch einer Verbesserung von Lebensqualität und Kommunikationsteilhabe verholfen werden soll.

 

Um den angehenden Logopäden/innen ein Selbstverständnis zu vermitteln, sich als Therapeut/in in der Rolle eines (zeitlich begrenzt tätigen) Helfers und Begleiters zu verstehen, benötigen sie Kenntnisse über (neuro-) physiologische Vorgänge, die Struktur für selbstinitiierte Lernprozesse, sowie das Verständnis für wechselseitig wirkende Verhaltens- und Handlungsänderungen zwischen Patient und Behandler.

 

IV.          Vorgehensweise, Gestaltung der Lernsituation

Die Schule für Logopädie gibt jedem/r Schüler/in die Gelegenheit Patienten mit unterschiedlichen Störungen/ Erkrankungen zu behandeln.

Vorbereitet, ergänzt und begleitet werden diese Ausbildungsabschnitte durch Fachunterricht, Möglichkeiten zur Selbsterfahrung und Selbstreflexion. Anhand eines Selbtsreflexionsschemas wird jede praktische Tätigkeit von Lehrenden und Lernenden  (interne/ externe Hospitationen,, Lehrtherapien) vor allem aber die Schülertherapien in Einzel- und Gruppensupervisionen reflektiert und evaluiert.

 

Im Verlauf der Ausbildung bekommen die angehenden Logopäden/innen zunehmend mehr Eigenverantwortung übertragen mit Unterstützung unter regelmäßiger Anleitung der Lehrlogopädinnen.

Die erworbenen praktischen und theoretischen Kenntnisse werden am Ende eines Ausbildungsabschnittes in 4-5- wöchigen Blockpraktika unter Beweis gestellt, sowie in Praktikumsberichten dokumentiert.

 

Nach Ablauf der drei Jahre Ausbildung sollen die Absolventen/innen über die Fähigkeit verfügen theoretisches Wissen in angemessenes Therapeutenverhalten umzusetzen,

i. S. der Schlüsselqualifikationen: Methoden-, Sachkompetenz verknüpft mit Sozial- und Ich- Kompetenz.

  

V.            Kommunikation

Es finden regelmäßige Einzelkontakte zwischen den Lehrlogopädinnen und den Fachlehrern statt. Darüber hinaus sind zwei Gesamtkonferenzen anzustreben:

  1. Konferenz nach dem circa nach dem 4. Monat nach Ausbildungsbeginn
  2. Konferenz im 5. Semester.

Neben organisatorischen Fragen stehen die individuellen Entwicklungen von Schülern/innen im Mittelpunkt.

Es ist außerdem sinnvoll in fachbezogenen Vernetzungskonferenzen Ausbildungsinhalte und/oder Ausbildungsstrukturen anzupassen, z. B. bei Wechseln von Lehrkräften, notwendigen Aktualisierungen innerhalb des Lehrplans.

Fachgruppen: 1. Medizinische Fächer und Logopädie

  1. Pädagogik/ Psychologie und Logopädie

VI.          Evaluation

Um den Ausbildungsstandard halten zu können, bzw. weiter zu entwickeln, sind wir auf die Einschätzung angewiesen von

Ø  Absolventen/innen: am Beginn des 2. Ausbildungsjahrs und 6 Monate nach Abschluss der Ausbildung,

Ø  Kooperationspartner: im Anschluss an die Ausbildungsschwerpunkte„Kindersprache“ und „neurologische Störungsbilder“.

Ø  Fragebögen zur Selbsteinschätzung der Lehrkräfte: zum Abschluss des unterrichteten Fachs, bzw. 1x im Jahr.

 

VII.         Dokumentation

 

Die Dokumentation des vermittelten Unterrichtsinhaltes erfolgt stichwortartig im Klassenbuch.

Art und Umfang der unterrichteten Fächer erfolgt durch die leitende Lehrlogopädin, die auf dieser Grundlage die weiteren Stundenpläne verfasst.

Noten und Beurteilungen für schriftliche Testate und Behandlungspläne werden bis  sechs Monaten nach Ausbildungsende aufbewahrt.

In den individuellen Schülerakten werden alle relevanten Unterlagen für den betreffenden Schüler gesammelt.

  

VIII.        Personal

 

In den Mindestanforderungen an Lehranstalten für nichtärztliche Heilberufe (RdErl. d. MK Niedersachsen vom 27.09.1990/ 24.11.2005) wird die Anzahl und Fachlichkeit von Lehrlogopäden festgelegt.

Fachlehrer müssen der Landesschulbehörde Hannover, mit den entsprechenden Qualifikationsnachweisen, gemeldet werden.

  

IX.          Zusammenarbeit mit Einrichtungen

 

Über die vom Gesetzgeber hinaus verlangten Kooperationen mit Krankenhäusern, stationären/ teilstationären Einrichtungen ist eine Zusammenarbeit mit Kindergärten, Alteneinrichtungen und logopädischen Praxen mitentscheidend für eine gute Qualität der Ausbildung.

Als Service- Leistung können auf Anfrage die Lehrlogopädinnen und Studierenden kostenlose logopädische Befunderhebungen und Therapien im Einzelfall durchführen.

Bestandteile der Ausbildung sind außerdem zusätzliche Angebote an Schüler anderer Schulen, mit pflegerischen und pädagogischen Ausbildungen, zur Prävention von bzw. zum Umgang mit berufsbedingten Stimmbelastungen.

 

Zu den Aufgaben der Schule für Logopädie zählen darüber hinaus die Durchführung von Informations- und Beratungsveranstaltungen innerhalb und außerhalb der Schule.

 

In Zusammenarbeit mit dem Bereich „Fortbildungen“ der Akademie für Rehaberufe gGmbH werden logopädische Themen in die Planung der Fortbildungsangebote aufgenommen.

  

X.            Öffentlichkeitsarbeit

 

Interessierte und Ratsuchende sollen die Möglichkeit haben, sich über die Ausbildung zu informieren: über das Internet, aber auch durch individuelle Beratungen.

 

Existenziell für den Erhalt der Schule sind ein hoher Bekanntheitsgrad sowie ein positives Image.

Regelmäßig aktualisierte Informationen über ausbildungsrelevante Inhalte sollten leicht zugänglich sein und somit eine Transparenz in den Abläufen hergestellt wird.


Kontaktadresse

Akademie für Rehabilitationsberufe gGmbH
Henriettenweg 1
30655 Hannover

Telefon: 0511 / 62 84 71
Telefax: 0511 / 3 94 29 39
E-Mail: info@akademie-fuer-rehaberufe.de

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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