In die Fachschule -Heilerziehungspflege- kann nur aufgenommen werden, wer
1 den Sekundarabschluss I-Realschulabschluss oder einen gleichwertigen
Abschluss
und
a) den erfolgreichen Besuch der Berufsfachschule –Hauswirtschaft
und Pflege- mit dem Schwerpunkt Sozial- und Familienpflege
oder
b) eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährigBerufsausbildung
und den Berufsschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand
aufweist
oder
c) eine Hochschulzugangsberechtigung besitzt und ein für die Fachrichtung
einschlägiges Praktikum im Umfang von 400 Zeitstunden abgeleistet hat
und
2. seine persönliche Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung
nachweist;
Zusätzlich gelten bis zum 1.8. 2013 noch folgende Regelungen:
In die Fachschule - Heilerziehungspflege - kann nur aufgenommen werden, wer
1. den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen anderen
gleichwertigen Bildungstand
und
a) den erfolgreichen Besuch einer Berufsfachschule – Pflegeassistenz -,
einer einjährigen Berufsfachschule - Sozialpflege - für
Realschulabsolventinnen undRealschulabsolventen oder einer
zweijährigen Berufsfachschule - Sozialpflege -(Pflegevorschule),
b) eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige
Berufsausbildung und den Berufsschulabschluss oder einen anderen
gleichwertigen Bildungsstand
oder
c) den Abschluss der Berufsfachschule – Heilerziehungshilfe – und eine
mindestens einjährige einschlägige Tätigkeit
oder
2. eine Hochschulzugangsberechtigung und ein einschlägiges Praktikum
von 400 Zeitstunden nachweist.