Die praktische Ausbildung

Die Fachschülerinnen und Fachschüler werden in einer dreijährigen Vollzeitausbildung zu sozialpädagogisch-pflegerischen Fachkräften im Rahmen der Behindertenhilfe und für integrative Einrichtungen ausgebildet.
Die praktische Ausbildung orientiert sich inhaltlich an den Rahmenrichtlinien sowie an den Rahmenrichtlinien für das Fach „Berufsbezogener Unterricht in den Fachschulen Heilerziehungspflege“ des Nds. Kultusministeriums (Stand Mai 2003).
Dort vorgesehen ist eine enge Verzahnung zwischen schulischen und praktischen Lerninhalten.
Insofern ist die praktische Ausbildungszeit als Lernfeld und Lernort zu nutzen, in dem die schulischen Lerninhalte erprobt und methodenorientiert angewendet werden.
Ziel der praktischen Ausbildung ist der Erwerb einer eigenverantwortlichen professionellen Identität bzw. einer beruflichen Handlungskompetenz.
 
Die Fachschülerinnen und Fachschüler sollen in unterschiedlichen Arbeits- und Einsatzfeldern
 
  • ihre Berufsrolle bzw. ihre professionellen Identität ausbauen,
  • Fach und Methodenkompetenz in der Selbst- und Fremdwahrnehmung vertiefen, anwenden und reflektieren,
  • Handlungskonzepte erproben, dokumentieren, evaluieren und weiterentwickeln,
  • Professionalität im Sinne eines eigenverantwortlichen heilerziehungspflegerischen Handelns erreichen. 
Nach dem Organisationsmodell unserer Fachschulen Heilerziehungspflege sollen zur Qualitätssicherung der praktischen Ausbildung in der Regel 18 Stunden pro Woche, verteilt auf drei Arbeitstage, nicht unterschritten werden.
 
Von Seiten der Fachschule Heilerziehungspflege wird jede Fachschülerin bzw. jeder Fachschüler über die gesamte Ausbildungsdauer von Lehrkräften für die Fachpraxis betreut.
Diese Lehrkräfte sind für alle inhaltlichen und organisatorischen Fragen der praktischen Ausbildung zuständig und halten regelmäßig Kontakt zu den Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern (Mentoren) in den Einrichtungen.
 
Die Fachschülerinnen und Fachschüler werden in Einrichtungen der praktischen Ausbildung kontinuierlich von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter (Mentorin/Mentor) angeleitet und betreut.
In der dreijährigen Ausbildung sollen alle Fachschülerinnen und Fachschüler mindestens einmal das praktische Lern- und Arbeitsfeld wechseln um unterschiedliche Arbeits- und Berufsfelder kennen zu lernen.
Der Wechsel kann auch innerhalb einer Einrichtung oder Trägerorganisation erfolgen.

Zu entwickelnde Kompetenzen

 
Die Heilerziehungspflegerin bzw. der Heilerziehungspfleger ist Fachkraft in der Behindertenhilfe. Sie üben ihre Tätigkeit in der Regel in einer Einrichtung der Behindertenhilfe aus.
 
Die hierfür erforderlichen professionellen Kompetenzen soll die Fachschülerin bzw. der Fachschüler durch die praktische Ausbildung im Lern- und Arbeitsfeld in Verbindung mit der lernfeldorientierten Ausbildung in der Fachschule erwerben.
Leitende Zielsetzung für die praktische Ausbildungszeit ist also der Erwerb der beruflichen Handlungskompetenz, die allgemein folgende berufliche Kernkompetenzen erfasst: 
 
  • Beobachtung- und Analysefähigkeit,
  • Fähigkeiten zur Beziehungsgestaltung,
  • Fähigkeit zur Planung, Durchführung und Evaluation heilerziehungspflegerischer Prozesse. 
Die berufliche Handlungskompetenz entwickelt sich somit in der Ausbildungszeit über die wechselseitige Verknüpfung von Fach-, Personal- und Sozialkompetenz, in die Methoden- und Lernkompetenz integriert ist.
 
Durch Anleitung am Arbeitsplatzsoll der Fachschülerin bzw. dem Fachschüler im oben genannten Ausbildungsmodell ermöglicht werden professionelle Kompetenzen zu erwerben und anzuwenden.

Kontaktadresse

Fachschule Heilerziehungspflege
Peiner Str. 6/8
31137 Hildesheim

Telefon: 05121 / 40 26 82
E-Mail: fs-hildesheim@akademie-fuer-rehaberufe.de

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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