Gemäß § 3 der "Verordnung über berufsbildende Schulen" (
BbSVO) kann in die Fachschule Heilerziehungspflege mit Vollzeitunterricht nur aufgenommen werden, wer Folgendes nachweist:
- Den Sekundarabschluß I - Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand
und
- den erfolgreichen Besuch einer einjährigen Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege, Schwerpunkt Persönliche Assistenz (vormals: Sozial- und Familienpflege)
oder
- den erfolgreichen Besuch einer Berufsfachschule -Pflegeassistenz- *
oder
- den erfolgreichen Besuch einer einjährigen Berufsfachschule -Sozialpflege- für Realschulabsolventinnen und Realschulabsolventen *
oder
- den erfolgreichen Besuch einer zweijährigen Berufsfachschule -Sozialpflege- (Pflegevorschule) *
oder
- den Abschluss der Berufsfachschule -Heilerziehungsfpflege- und eine mind. einjährige einschlägige Tätigkeit *
oder
- eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung und den Berufsschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand
oder
- eine (Fach-) Hochschulzugangsberechtigung und ein einschlägiges Praktikum von 400 Zeitstunden
und
die persönliche Zuverlässigkeit (polizeiliches Führungszeugnis) sowie die gesundheitliche Eignung. (Weiterhin muss gewährleistet sein, dass für die Schülerin / den Schüler keine Gefahr einer berufstypischen Infektion besteht und auch von ihr oder ihm keine Gefährdung ausgeht.)
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* Diese Aufnahmevoraussetzungen gelten bis zum 1. August 2013